schlüsse im Firmenregister? – Nicht verpflichtend für Privatstiftungen! Die wirtschaftlichen Nutzungsberechtigten werden dort nicht ausgewiesen. Wir wissen nicht einmal, wie viel Vermögen in diesen Privatstiftungen in Österreich steckt. So schaut es in Wirklichkeit aus. – Das kann ja nur ein schlechter Scherz sein!
Und wenn wir schon von Untätigkeit nicht nur in Österreich, sondern auch auf europäischer Ebene reden, dann schauen wir uns zwei Beispiele aus jüngster Vergangenheit an!
Das eine betrifft – das haben Sie erwähnt – die sogenannten Tax Rulings. Da gibt es einen Informationsaustausch, aber kein öffentliches Register dazu. Ja nicht einmal die Europäische Kommission wird über diese Steuerabsprachen in Kenntnis gesetzt. – Das kann es dann nicht sein!
Im Übrigen hat mich eine Aussage von Ihnen, Herr Finanzminister, heute sehr verwundert. Es gibt kaum Tax Rulings in Österreich, haben Sie gesagt. Als Sie vom TAXE-Sonderausschuss gefragt worden sind, ob es solche in Österreich gibt, haben Sie sich hinter dem Steuergeheimnis versteckt. Lüften Sie dieses Geheimnis, Herr Finanzminister, und geben Sie uns bekannt, welche Steuer-Rulings es in Österreich gibt!
Ein anderes Beispiel: Letzte Woche hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zum sogenannten Country-by-Country-Reporting präsentiert. Da geht es darum, dass Großkonzerne Meldungen über Nettoumsätze, Zahl der Beschäftigten, Gewinne oder Verluste vor Steuern, Steuerzahlungen und dergleichen mehr machen. Was sehen wir dort? – Wenn Großkonzerne in Staaten der EU handeln, gibt es eine Meldepflicht, separat für jedes Land. Aber außerhalb der EU, also für Staaten wie die USA, die Schweiz – mit Ausnahme von einigen kleinen Steueroasen, die man als Reaktion auf Panama-Leaks offensichtlich herausgenommen hat – müssen nur aggregierte Meldungen gemacht werden. Das ist ja geradezu eine Einladung, in Verdunkelungsoasen zu gehen, denn die USA und die Schweiz sind doch die größten Steueroasen.
Der Schattenfinanzindex von Tax Justice Network weist die Schweiz an erster Stelle aus, die USA ist an dritter Stelle, und dazwischen ist Hongkong. Panama kommt erst irgendwann einmal auf Platz zwölf oder 14, das weiß ich jetzt nicht genau. Aber das sind Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit, wo ich Sie, Herr Finanzminister, nicht als jemanden erlebt habe, der aktiv vorgeht und der eine aktive Rolle einnimmt. (Bundesminister Schelling: Aber Sie waren ja dabei!) – Ich war nicht dabei, aber es gibt so etwas wie eine Medienöffentlichkeit, Herr Minister. Ich muss Ihnen doch nicht sagen: Wenn man irgendetwas in Österreich, auf europäischer Ebene oder international durchsetzen will, dann geht das doch nur über Öffentlichkeit und Transparenz! (Beifall bei den Grünen. – Bundesminister Schelling: Bei den Grünen …! – Zwischenruf des Abg. Lugar. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Transparenz ist überhaupt eines der zentralen Dinge im Kampf gegen die Steueroasen: die Bekanntgabe in Firmenregistern, die öffentlich zugänglich sein müssen, über alle wirtschaftlich Letztbegünstigten. In Österreich, Herr Finanzminister, haben wir dies mittels eines entsprechenden Entschließungsantrages im Vorjahr, am 7. Juli, im Zusammenhang mit dem Bankengeheimnis beschlossen. Da hätten Sie ja längst tätig werden können. Warum haben Sie so ein Register in Österreich noch nicht geschaffen? Wenn Sie sich wirklich als Vorreiter fühlen, dann verstehe ich das, ganz ehrlich gesagt, nicht.
Ich verstehe auch nicht, warum Sie sagen, die Frage mit den österreichischen Finanzbeamten und deren Ausstattung wäre abgeschlossen. Unserer Auffassung nach ist das nicht abgeschlossen. Wir haben in den damaligen Verhandlungen mehr gefordert. Im Übrigen haben wir auch im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch mehr gefordert, nämlich die Schließung von einigen Lücken.
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