Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll121. Sitzung / Seite 116

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alle Bewerber für Toppositionen in der Europäischen Union, in Europa und natürlich auch jemand, der sich um die Funktion eines Kommissars bewirbt, einer Anhörung zu­geführt werden und hier im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates bestellt werden. Wir – und das haben Sie vollkommen richtig dargestellt – hier im Na­tionalrat, und nicht die Bundesregierung allein, sind die Vertretung des Volkes!

Deswegen freue ich mich auf die Diskussionen im Verfassungsausschuss und natürlich auch auf den Sonntag. Für mich besteht kein Zweifel – auch wenn manche hier versu­chen, ihren Kandidaten noch ins Spiel zu bringen –, dass Norbert Hofer, der als sachli­cher und überparteilicher Kandidat bekannt ist, in die Stichwahl gehen wird.

Deswegen, meine lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger, nehmen Sie am Sonntag die Chance wahr, gehen Sie zur Wahlurne, um endlich einen freiheitlichen Bundespräsi­denten zu ermöglichen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kitzmüller: Bravo! Bravo!)

16.48


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


16.48.59

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Ich muss Ihnen sagen, normalerweise mag ich die Debatten zu Verfassungsmaterien, ob es Kurzdebatten sind oder Fristsetzungsanträge im Ausschuss aufgrund von unseren Anträgen oder Anträ­gen anderer Parteien. Heute, muss ich Ihnen wirklich sagen, ist jedoch das eingetre­ten, was ich befürchtet habe: plumper Bundespräsidentschaftswahlkampf. (Zwischen­rufe bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.) Das tut mir insofern leid, als das Thema ein ernstes ist, nämlich Demokratie.

Herr Kollege Wittmann, wenn Sie hier sagen, dass eine Äußerung eines bestimmten Kandidaten, nämlich von Alexander Van der Bellen, einem Verfassungsbruch nahekommt (Abg. Rädler: Genau!), dann muss ich Ihnen sagen, das könnte man auch über den Kandidaten sagen, der von Ihrer Partei gestellt wird – und das hat mir besonders weh­getan.

Ich muss Ihnen sagen, ich bin – ich oute mich jetzt als unwissende Juristin – im Zusam­menhang mit den Unterstützungserklärungen zur Wahlbehörde gegangen und wollte für drei KandidatInnen eine Unterstützungserklärung abgeben. Ich habe einfach nicht ins Gesetz geschaut und nicht gewusst, dass man das nur für einen Kandidaten tun darf. (Ruf bei der ÖVP: Das ist aber lächerlich!) Hätte ich das früher bemerkt, hätte ich vielleicht sogar einen Antrag dazu vorbereitet, weil ich ein Nominierungsrecht eigentlich gerne breiter aufgestellt wüsste.

Einer dieser Kandidaten wäre Rudolf Hundstorfer gewesen, weil ich ihn seit Jahren kenne – noch aus Wien –, ihn immer geschätzt habe und noch immer sehr schätze – auch als Sozialminister –, wobei ich überhaupt nicht verstanden habe, warum er sich jetzt auf diese Kandidatur einlässt – aber das ist irgendwie seine Angelegenheit. Je­denfalls war ich letzte Woche sehr enttäuscht, als ich vernommen habe, dass er fol­gende Äußerung getätigt hat: Eine Stimme für Alexander Van der Bellen – und da geht es jetzt gar nicht darum, dass er Alexander Van der Bellen genannt hat, das würde auch für jeden anderen Kandidaten gelten – ist eine verlorene Stimme. (Ruf bei der ÖVP: Richtig!)

Das halte ich für eine äußerst undemokratische Äußerung, und das hat mich als De­mokratin wirklich geärgert, weil ich mich gefragt habe: Für wie dumm soll denn da das Wahlvolk verkauft werden? – Ich hoffe, dass jede Österreicherin und jeder Österrei­cher, jede Person ab dem 16. Lebensjahr, die wahlberechtigt ist, sich ihre Meinung ge­bildet hat, welche Kandidatin oder welchen Kandidaten sie für den geeignetsten oder die geeignetste hält, und diese Wahl trifft. Warum haben wir es notwendig, hier im Par-


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