Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll121. Sitzung / Seite 115

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Vielleicht erinnern Sie sich noch: Justizminister Krüger, Kandidat der Freiheitlichen Par­tei, war zwei Wochen Justizminister. Er wollte unbedingt einen Jaguar als Dienstwagen haben, und dann musste er nach zwei Wochen zurücktreten. (Abg. Lichtenecker: Wes­sen Saustall war denn das?) Wenn ein Hearing gemacht worden wäre, hätten wir uns das alles erspart, wenn er es dort gleich gesagt hätte. Wir hätten den Minister nicht an­geloben müssen.

Daher ist ganz klar: Hearings sind richtig. Ich verstehe somit auch überhaupt nicht, wa­rum der Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer, als bei der Salzburger Lan­desregierung ein Hearing durchgeführt wurde, gesagt hat, es handle sich um eine Politshow. 2013 sprach Norbert Hofer von einer Politshow, wenn Hearings gemacht wer­den.

Interessant die Übereinstimmung zwischen den Lagern, die es da gibt, von etwas weiter links und etwas weiter rechts. Ich glaube, wir brauchen eine Zweidrittelmehrheit hier im Haus für Hearings für Regierungsmitglieder. Das würde die Qualität hier nur stärken, meine Damen und Herren! (Abg. Strolz: Stimmen Sie zu!) Wir sind hier mit ei­nigen einer Meinung, aber um eine Zweidrittelmehrheit müssen wir noch kämpfen. Da­her: Diskutieren wir das im Verfassungsausschuss! (Abg. Loacker: Stimmt doch ein­fach zu!) Schauen wir, dass wir da eine Zweidrittelmehrheit zustande bringen! Vielleicht können wir im nächsten Regierungsprogramm, wenn wir dann einen Bundespräsiden­ten Andreas Khol haben, diesem die Möglichkeit geben, eine Regierung nach einem Hearing anzugeloben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.45


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


16.45.33

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Damen und Herren hier im Haus und vor den Fernsehgeräten! Ich halte es auch für lustig: Zuerst sagt die ÖVP noch, dass man das nicht dazu nützen soll, Bundespräsidentschaftswahlkampf zu machen, aber seit der Rede der Abgeordneten Tamandl hat sich noch jeder ÖVP-Sprecher hierher gestellt und Bundespräsidentschafts­wahlkampf gemacht.

Ich möchte mich aber sachlich mit dem Thema auseinandersetzen, das wir behandeln, und zwar mit der Anhörung von Ministerkandidaten im Nationalrat. Ich finde die Idee sehr beachtenswert, und es ist darüber nachzudenken. Ich finde in diesem Zusammen­hang etwas besonders beachtenswert, und zwar haben wir so einen ähnlichen Antrag genau einen Tag vor den NEOS eingebracht. Wir haben ja die Möglichkeit, jeden Mi­nister – und das muss man schon ein bisschen mitbedenken – hier ins Hohe Haus zu zitieren und ihn zu seiner derzeitigen Politik zu befragen. Wer einmal von der Bun­desregierung bestellt wird, aber dann fünf Jahre nicht mehr hier im österreichischen Nationalrat in Erscheinung tritt, das sind die Beamten und Kommissare in der Europäi­schen Union. Einen genau die betreffenden Antrag haben wir am 26. März 2014 ge­stellt und eingebracht, nämlich dass wir für die gerne ein Hearing hätten. Wir sollten diesen Antrag dann gemeinsam mit dem Antrag der NEOS im Verfassungsausschuss behandeln. Deswegen werden wir diesem Fristsetzungsantrag natürlich zustimmen, weil wir das durchaus für behandelnswert halten. Wir wollen allerdings, dass sich auch der EU-Kommissar, der in Europa, ja in der Welt als Österreicher wahrgenommen wird, einer Anhörung im Nationalrat stellt. (Beifall bei der FPÖ.)

Warum soll der von der Bundesregierung ganz allein beschlossen werden und uns hier dann nie wieder verantwortlich sein?

Weiters fordern wir, dass nicht nur die Bundesregierung den Kommissar auswählt, nein, es sollen bitte hier im Hohen Haus analog zur Bestellung der Volksanwälte auch


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