b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Budgetausschuss:
Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Österreichische Stabilitätsprogramm für die Jahre 2015 bis 2020 (III-259 d.B.)
Justizausschuss:
Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2014 (III-256 d.B.)
Ausschuss für Sportangelegenheiten:
Jahresbericht 2015 der NADA Austria GmbH, vorgelegt vom Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (III-258 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2014, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-257 d.B.)
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Tätigkeitsbericht 2015 der Energie-Control Austria, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-255 d.B.)
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Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 4 bis 12, 15 und 16, 17 und 18 sowie 19 und 20 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG
Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 erlassen wird sowie das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzgesetz 2016 geändert werden, 1096 der Beilagen, in erste Lesung zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
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Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt.
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