Ich möchte auch auf die Herausforderung Asyl eingehen: Österreich hat in diesem Zusammenhang in der Geschichte, im letzten Jahr viel geleistet. Österreich leistet noch immer sehr viel, was die Unterbringung, die Integration, aber auch die Aufnahme von Neuankömmlingen betrifft, und Österreich muss und wird auch in der Zukunft seinen Beitrag leisten und seine Leistung in diesem Zusammenhang erbringen.
Um das alles zu gewährleisten, sind mehrere Dinge notwendig. Das eine ist, dass das Innenministerium besonders gefordert ist beim Personal, bei der Belastung durch die Arbeit – wobei diese Fragen oft gemeinsam mit den Ländern gelöst werden müssen –, bei den finanziellen Mitteln für Integration, Unterbringung und all diese Fragen und natürlich auch im Zusammenspiel mit den NGOs, so wie das Österreich auch in der Vergangenheit sehr oft gezeigt hat. Die andere Dimension in diesem Zusammenhang sind natürlich die legistischen, die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Asylgesetznovelle, die wir heute auch noch länger diskutieren werden, ist bereits im Vorfeld sehr heftig und intensiv diskutiert worden, und das halte ich in einer Demokratie gerade bei solchen Fragen, bei denen es um sehr viel geht, nämlich um die Fragen des Zusammenlebens, der Sicherheit, der Menschenrechte und all dieser Themen, für wichtig. Es ist wichtig, dass man nicht leichtfertig einfach irgendetwas beschließt, sondern dass man intensiv diskutiert und sich entscheidet, welchen Weg man gehen will.
Wir haben auf diesem Weg zwei Stränge: ein Gesetz, das die Vorsorge trifft für die Situationen, in denen außerordentliche Belastungen auf Österreich zukommen und Österreich das Gefühl hat, dass es diese Belastungen allein nicht mehr stemmen kann, weil nämlich vielleicht – hoffentlich schon, aber vermutlich eben nicht zwingend (Abg. Darmann: Das versteht keiner!) – die europäischen Regelungen nicht so greifen, dass es eine faire Aufteilung in Europa gibt, sondern Österreich da gewissermaßen ganz auf sich allein oder gemeinsam mit einigen Staaten auf sich allein gestellt ist. Das andere ist nach der gesetzlichen Vorsorge die Frage, wann diese Situation eintritt, und für diese Situation ist Vorsorge getroffen, dass dann unter bestimmten Prämissen auch eine Verordnung erlassen werden kann beziehungsweise erlassen werden muss.
Gerade die intensive Diskussion der letzten Wochen hat dazu geführt, dass wir heute hier auch zwei wesentliche Abänderungs- beziehungsweise Entschließungsanträge einbringen, die eine Weiterentwicklung und Verbesserung dieses Weges mit sich bringen, nämlich dass der Schutz des Kindeswohls, wie es in vielen Stellungnahmen formuliert worden ist, jetzt auch im Gesetz so verankert wird, dass darauf Rücksicht genommen wird, weil für uns Kinder und Jugendliche – oft allein reisende Kinder und Jugendliche – in dieser Gruppe besonders schwach sind und wir sie nicht ausschließen wollen.
Zweitens ist eine etwaige Verordnung befristet, sie muss begründet werden, und es gibt auch eine Begutachtung, womit klargestellt ist: Es gibt kein Drüberfahren in dieser Republik, es gibt den Diskurs und die Möglichkeit, dass NGOs, Länder, alle Betroffenen, die in diesem Zusammenhang etwas zu sagen haben und einen Beitrag leisten können, diesen dann auch geben können. Das ist gut, das ist demokratische Kultur, aber es ist auf der anderen Seite auch notwendig, hier diese legistische Möglichkeit zu schaffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen uns aber auch über eines im Klaren sein: Wovon wir hier reden, sind internationale Konflikte. Das sind Konflikte von nicht nur internationalem Format, sondern solche, die in der Welt passieren, und für uns ist klar: Wenn man eine wirkliche Lösung will, muss man diese Konflikte vor Ort entschärfen oder auch lösen.
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