Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 74

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Er hat eine 72-Jährige brutalst vergewaltigt, hat sie geschlagen, hat sie anal verge­waltigt, und dann hat er die Unterhose als Trophäe in die Unterkunft mitgenommen.

Erst drei Monate später ist man seiner habhaft geworden, weil die Polizei das Ganze als Verschlussakt gehalten hat, um die Bevölkerung nicht zu verunsichern. Dann wurde dieser Afghane mittels einer DNA-Analyse überführt. Dann hat er sage und schreibe 20 Monate Haft ausgefasst. (Abg. Kogler: Sagen Sie Ihre Quelle! Wenn man so etwas erzählt, sollte man die Quelle angeben!) – Schau, du kennst die Geschichte, und du weißt, dass er rechtskräftig verurteilt wurde – zu 20 Monaten Haft.

Jetzt ist die Frage, ob diese 72-Jährige, die mittlerweile in der Psychiatrie gelandet ist, weil sie mit diesem Erlebten nicht fertig wird, diesem Afghanen jemals wieder über den Weg läuft. Ich sage Ihnen: Die Chancen sind hoch. Die Chancen sind sogar sehr hoch. Wissen Sie warum? – Weil es in Österreich gelebte Praxis ist, dass es für jemanden, der weniger als drei Jahre ausfasst – das heißt, praktisch für jede Vergewaltigung –, keinen Ausschließungsgrund für Asyl gibt. Das muss man sich einmal vorstellen!

Das heißt, jeder, der in Österreich nicht einen Mord begeht, sondern „nur“ vergewaltigt, wird nicht vom Asylverfahren ausgeschlossen. Das heißt, dieser Afghane kann Asyl bekommen und könnte dieser 72-Jährigen begegnen. Auch wenn er möglicherweise keinen Asylstatus bekommt, weil er keinen Asylgrund hat – praktisch alle Afghanen haben keinen Asylgrund in Österreich, und das wissen Sie auch –, und er einen negativen Asylbescheid bekommt, kann diese Frau nicht sicher sein, ob sie diesem Vergewaltiger nicht trotzdem in Österreich wieder begegnet.

Wissen Sie, warum? – Weil er, wenn er nicht abgeschoben werden kann, und es gibt eine ganze Latte von Gründen, warum er nicht abgeschoben werden kann, einfach hier geduldet wird. (Abg. Walter Rosenkranz: Genau!) Er bekommt keine Aufenthaltsge­neh­migung, er bekommt keine Arbeitserlaubnis, aber er wird in Österreich geduldet. Er bleibt in Österreich als sogenanntes U-Boot und kann tun, was er will – in Österreich. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.

Sie müssen sich das einmal vorstellen, auch bei dem aktuellen Fall, in dem einer einen Zehnjährigen vergewaltigt und angegeben hat: Man muss Verständnis haben, er hatte mehrere Monate keinen Sex. Auch bei ihm könnte es sein, dass er dann, wenn er weniger als drei Jahre bekommt, so wie es in Österreich üblich ist, einen Asylstatus bekommt, dann auch seine Familie nachholt und hier in Österreich lebt. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.

Ein guter Freund von mir, einer meiner ältesten Freunde, ist ein Libanese, der vor 15 Jahren nach Österreich geflohen ist und mittlerweile hier eine Familie hat – bei ihm kann man sicher von einer erfolgreichen Integration sprechen –, und er bekommt einen steifen Hals vor lauter Kopfschütteln, was hier in diesem Land abgeht. Immer wenn ich ihn treffe, fragt er mich, ob wir irgendwo angerannt sind, dass wir so etwas in unserem Land dulden. In den Ländern, aus denen die Flüchtlinge kommen, wird das alles nicht geduldet, aber wir sind so blöd – ich hoffe, dafür bekomme ich keinen Ordnungsruf –, das hier zu akzeptieren, und die Frage ist: Warum? Warum akzeptieren wird das? – Es gibt keinen Grund dafür, außer möglicherweise eine um sich greifende Blödheit.

Deshalb sage ich: Das Gesetz, das wir heute beschließen, ist ein erster Schritt. Dieses Gesetz ist nicht optimal, da könnte man noch viel mehr machen, denn letztlich hat praktisch niemand einen Asylgrund hier in Österreich, und schon gar nicht die Afghanen und Pakistani und wie sie alle heißen, von denen wir wissen, dass sie Probleme machen. Deshalb könnten wir noch viel mehr machen, aber dieses Gesetz – und deswegen werden wir vom Team Stronach heute auch zustimmen – ist ein erster Schritt.

 


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