Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 109

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Versuch, eine Kompromisslösung zu erzielen, nicht auf einen gemeinsamen grünen Zweig kommen, wenn ich das jetzt einmal so sagen darf. Es ist aber wohl unbestritten, dass die Abgeordneten politisch primär den Wählerinnen und Wählern verantwortlich sind.

In bestimmten gesetzlich determinierten Fällen – haben wir ja schon gehört – hatte aber auch schon bisher der Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit, einem Abgeord­neten das Mandat abzuerkennen, etwa dann, wenn die Wählbarkeit aufgrund einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verloren ging. Bei aller Diskussion, die wir zu diesem Thema geführt haben: Das ist jetzt geltendes Recht. Würde jetzt jemand zu neun Monaten unbedingt verurteilt werden, der ein Mandat im Haus innehat, dann wäre damit nicht automatisch der Amtsverlust verbunden. – Das gebe ich auch zu bedenken.

Wir ändern diese Regelung, wir passen sie an. Es ist bereits gesagt worden, wir ver­schärfen die Regelung im Hinblick darauf, dass man in Hinkunft bei einer Verur­teilung zu mehr als einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe oder einer zwölfmonatigen bedingten Freiheitsstrafe den Amtsverlust zu gewärtigen hat. Das ist eine gegenüber den bisher bestehenden Regelungen deutliche Verschärfung, allerdings eine doch maßvolle.

Wenn nun von einigen Seiten der Wunsch nach noch schärferen Regelungen geäußert wird, dann mündet das eben in die Frage, für welche Delikte oder Deliktsgruppen das der Fall sein soll. Es ist – das gebe ich unumwunden zu – eine heikle Frage der Balance zwischen dem Faktum, dass in erster Linie eben eine politische Verant­wortlichkeit im Hinblick auf die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler, und nicht der Justiz, bestehen soll, wer hier im Hohen Haus sitzt, und der Frage nach dem Grad des Unwertes der gegen unser Rechtssystem verstoßenden Handlung, die einen Mandatsverlust nach sich ziehen kann. Wir haben das im Ausschuss breit diskutiert, die Standpunkte wurden hier klargelegt – und wir kommen offensichtlich nicht zu einer einstimmigen Lösung.

Wir sind aber auch der Ansicht, dass es eben wenig Sinn macht, einzelne Delikte oder Deliktsgruppen herauszugreifen; zum einen – und da gebe ich dem Kollegen Stefan recht –, weil eine derartige Differenzierung im Ergebnis in der Öffentlichkeit auf noch größeres Unverständnis stoßen könnte, als wenn sie nicht vorgenommen würde, zum anderen, weil gerichtliche Verurteilungen in der Regel ohnehin schon durch die öffent­liche Debatte zu Konsequenzen führen sollten. Ich sage ganz bewusst „sollten“, da wir ja bei einigen Beispielen in der Vergangenheit erlebt haben, dass es mit der Rücktritts­kultur bei Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung nicht immer allzu weit her ist.

Wir halten die zur Beschlussfassung vorliegende Regelung im Ergebnis für einen aus­gewogenen und gelungenen Kompromiss und ersuchen daher um breite Zustim­mung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Lopatka in Richtung der sich zum Rednerpult begeben­den Abg. Musiol.)

13.48.47

 


Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe gerade von Klubobmann Lopatka das Versprechen bekommen, dass er – Klammer auf – (ausnahmsweise) – Klammer zu – einmal nett ist, weil das meine Abschiedsrede ist.

 


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