Analog dem Bereich der befassten Behörden und Gerichte sind insgesamt all jene Ressourcen im Asylsystem nicht ad hoc unendlich vermehrbar – nicht einmal rasch einer Verdreifachung und jährlichen Steigerung zuführbar – , welche der Erreichung einer bestimmten Qualität im Verfahren dienen. Dies gilt für das tätige Personal und auch etwa für Dolmetscher (alleine das Bundesamt hatte bereits 2015 973 unterschiedliche Dolmetscher im Einsatz), besondere Sachverständige (man denke etwa an den spezialisierten Bereich der Altersfeststellung, wo im Jahre 2015 in 5.322 Fällen die Beauftragung einer Röntgenaufnahme der linken Hand und in weiterer Folge in 2.826 Fällen eines multifaktorielles Gesamtgutachtens erforderlich wurde) oder auch Vertrauensanwälte und Mitarbeiter bei österreichischen Vertretungsbehörden gleichermaßen (Quelle: Aufzeichnungen des Bundesamtes). Damit kommt es in allen Bereichen zu Engpässen, welche sich in ihrer Summe in besonders überlangen Verfahren auswirken. Die Option einer qualitativen Minimierung in all diesen Bereichen ist keine vertretbare Lösung.
Besonders überlange Verfahren haben nach einhelliger Judikatur der Höchstgerichte jedoch die Tendenz in – mit Fortdauer der Zeit – emergierenden und erstarkenden Bleiberechten zu münden. Damit würde aber jegliches asylrechtliches Prüfsystem, welches im positiven Fall zu einer Integration, im negativen Fall zur Verpflichtung der Auseise aus dem Bundesgebiet führen muss, seine Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung und bei den Schutzsuchenden und letztendlich auch seine Funktion verlieren.
Grundversorgung
Die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der hohen Anzahl an hilfs- und schutzbedürftigen Fremden im Jahr 2015 führte dazu, dass das Grundversorgungssystem unter großen Druck geraten ist und die Aufrechterhaltung des Systems aus derzeitiger Sicht nur unter beträchtlicher Anspannung und Belastung aller Beteiligten möglich ist.
Einer statistischen Auswertung des BMI zufolge, werden derzeit (Stand: Ende Februar 2016) fast 87.000 Personen im Rahmen der Grundversorgung von Bund und Ländern betreut und versorgt. Damit hat sich der Stand gegenüber Anfang 2015 auf 278% fast verdreifacht und wurden seither über 50.000 Grundversorgungsplätze geschaffen. In diesem Zusammenhang ist außerdem besonders darauf hinzuweisen, dass im Jahr 2015 9.331 unbegleitete minderjährige Fremde einen Asylantrag gestellt haben (Quelle: Asylstatistik des BMI aus Dezember 2015) und in Betreuungsstellen unterzubringen sind. Die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe in Bezug auf deren Unterbringung und Betreuung stellt die Betreuungseinrichtungen zusätzlich vor große Herausforderungen.
Bereits in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 waren die ordentlichen Unterbringungskapazitäten fast durchgehend erschöpft, wodurch nicht alle Neuasylantragsteller zeitnahe einem Unterbringungsplatz zugewiesen werden konnten. Dieser Engpass bei der Unterbringung war unter anderem darauf zurückzuführen, dass seitens der Bundesländer nicht genügend Unterbringungsplätze geschaffen werden konnten, um Personen unmittelbar aus den Betreuungseinrichtungen des Bundes zu übernehmen. Dies betrifft insbesondere auch die besonders vulnerable Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Fremden, welche mangels entsprechender Plätze nicht im ausreichenden Ausmaß von den Ländern aus den Bundesbetreuungsstellen übernommen wurden.
Der akute Handlungsbedarf und die Überforderung der Bundesländer führten schließlich sogar dazu, dem Bund eine Ermächtigung zur Schaffung neuer Unterbringungsmöglichkeiten auf verfassungsrechtlicher Ebene einzuräumen. Durch das am 1. Oktober 2015 in Kraft getretene Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und
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