Containern verfügen bzw. diese innerhalb kurzer Zeit liefern können. Ein anhaltend hoher Zustrom an Schutzsuchenden würde daher die Gefahr in sich bergen, dass entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden könnten. Dies hätte zur Folge, dass einer großen Anzahl von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden – darunter auch besonders vulnerable Gruppen wie unbegleitete minderjährige Fremde, allein reisende Frauen und Familien mit Kindern – erneut die Obdachlosigkeit drohen würde. Die Erfahrungen haben zudem gezeigt, dass derartige Notunterkünfte nicht immer witterungsbeständig und insbesondere in der kalten Jahreszeit zur Unterbringung der Menschen nicht geeignet sind.
Mangels geordneter und strukturierter Unterbringungsabläufe für obdachlose hilfs- und schutzbedürftige Fremde könnte deren medizinische Versorgung nicht oder nicht durchgehend sichergestellt werden. Dies hätte unmittelbare Auswirkungen auf das öffentliche Gesundheitssystem zur Folge, da eine nicht unbeachtliche Anzahl an kranken und obdachlosen Schutzsuchenden österreichweit in öffentlichen Krankenanstalten behandelt werden müsste. Im Gegensatz dazu erfolgt aktuell eine strukturierte und organisierte medizinische Erstbetreuung von Schutzsuchenden grundsätzlich über die Betreuungseinrichtungen des Bundes.
Bedacht werden muss in diesem Zusammenhang auch, dass Menschen, die in die Obdachlosigkeit getrieben werden, häufig auch weitere fundamentale Bedürfnisse – wie Verpflegung und Bekleidung – nicht sicherstellen können. Mittellose Menschen, die gezwungen sind, ihren Lebensunterhalt auf der Straße zu bestreiten, stellen eine Herausforderung für das geordnete Zusammenleben in der Aufnahmegesellschaft dar. Eine derartige Entwicklung würde daher nicht ohne nachhaltige Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit in Österreich bleiben. Signifikant hohe Zahlen von obdachlosen Fremden könnte zu Unruhe und Missmut in der Bevölkerung führen und sowohl die generelle Akzeptanz gegenüber hilfs- und schutzbedürftigen Fremden als auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung in weiterer Folge senken.
Gerade die Akzeptanz der Bevölkerung spielt jedoch bei der Aufnahme hilfs- und schutzbedürftiger Personen eine besondere Rolle. Diese wird in erster Linie nur dann gegeben sein, wenn Einrichtungen mit einer verhältnismäßig geringen Belagsobergrenze geschaffen werden. Die Einrichtung von Quartieren mit geringen Aufnahmekapazitäten stellt jedoch den Ausnahmefall dar, da dafür eine beträchtliche Anzahl von Liegenschaften zur Nutzung benötigt wird, deren Beschaffung die Republik vor große Herausforderungen stellt, aus welchem Grund bereits ein eigenes Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, BGBl. I Nr. 120/2015, geschaffen werden musste. Die Schaffung von Großquartieren, also Orten an denen es vermehrt zu ethnisch-kulturellen bzw. sozialen Konflikten und Anspannungen kommen kann, wäre daher aus derzeitiger Sicht bei einem weiterhin anhaltenden Zustrom an Schutzsuchenden unausweichlich. Dabei gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass die Bevölkerung Großquartieren skeptisch gegenüber steht, weshalb bei vermehrter Inanspruchnahme von Großquartieren auch Risiken von vermehrten Protesten, einer gesteigerten Fremdenfeindlichkeit oder tätlicher Angriffe bestehen.
Die Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden umfasst aber nicht nur die Zurverfügungstellung von Unterbringungsplätzen sondern auch eine entsprechende Betreuung durch qualifiziertes Personal. Auch in diesem Bereich haben die Herausforderungen der letzten Jahre die Grenzen des Möglichen aufgezeigt. Mit zunehmendem Anstieg der Asylantragszahlen war es sowohl privaten Betreuungsfirmen als auch Nicht-Regierungs-Organisationen auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit nur mehr erschwert möglich entsprechend qualifiziertes Personal am Arbeitsmarkt zu rekrutieren. Dabei besteht vor allem für die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Frem-
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