Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 147

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den ein dringender Bedarf nach einer umfassenden professionellen Betreuung. Es bedarf insbesondere einer angemessen Begleitung, der Wahrnehmung der beson­deren Interessen sowie der Unterstützung der unbegleiteten minderjährigen Fremden in persönlichen Belangen. In der Betreuungsstelle Ost, in welcher derzeit (Stand: Ende Februar 2016) nach Aufzeichnungen des BMI rund 658 unbegleitete minderjährige Fremde untergebracht sind, ist im Rahmen des Betreuungskonzepts vor allem eine 24-Stunden-Betreuung, psychologische Betreuung, die Vermittlung von Sozialkompetenz und Konfliktprävention vorgesehen. Ein sogenannter „Bezugsbetreuer“ fungiert dabei als umfassende Anlaufstelle der unbegleiteten minderjährigen Fremden. Zudem wird auch bei der Tagesstrukturierung auf die speziellen Bedürfnisse der unbegleiteten min­derjährigen Fremden Bedacht genommen. Dieses spezielle Betreuungskonzept zeigt, dass eine bestmögliche Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Fremden nur durch qualifiziertes, speziell geschultes Personal wahrgenommen werden kann. Die Rekrutierung von geeignetem, pädagogisch und psychologisch besonders versiertem Personal, stellt dabei eine große Herausforderung dar. Der Mehrbedarf an Betreuungs­personal könnte daher im Falle eines abermals gewaltigen Zustroms an Schutz­suchenden, vergleichbar mit jenem des Jahres 2015, nicht mehr bzw. nur mit erheb­lichen zeitlichen Verzögerungen gedeckt werden.

Vor dem Hintergrund der Bestimmungen der Aufnahme-RL müssen bei der Versor­gung von hilfs- und schutzbedürftigen Menschen selbst in Ausnahmefällen unter allen Umständen die Grundbedürfnisse gedeckt werden. Eine über ein absolutes Mindest­maß hinausgehende Sicherstellung der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung ist in Ausnahmesituationen insbesondere für besonders vulnerable Gruppen wie unbegleitete minderjährige Fremde, allein reisende Frauen, Familien und Kranke erfor­derlich. Würde die Zahl der zu versorgenden Personen im Jahr 2016 nicht deutlich sinken, sondern auch nur annähernd jener des Jahres 2015 gleichen, wäre allerdings nicht nur die Deckung der Grundbedürfnisse, sondern die Funktionsfähigkeit des Grund­versorgungssystems insgesamt gefährdet.

Integration

Eine rasche und nachhaltige Integration der Schutzsuchenden ist unabdingbar für ein friedliches und solidarisches Miteinander in der Aufnahmegesellschaft. Derzeit steuern jedoch auf Grund der hohen Anzahl an Schutzsuchenden sämtliche gesellschaftlichen Systeme, die einer erfolgreichen Integration dienen – insbesondere der Bildungs­bereich, der Arbeitsmarkt und die Wohnversorgung - auf eine langfristige äußerst starke Belastung zu.

Den Bildungseinrichtungen – allen voran Schulen – kommt im Bereich der Integra­tionsarbeit eine Schlüsselrolle zu. Die überdurchschnittlich hohen Zahlen an Schutz­suchenden des Jahres 2015 bergen das Risiko, dass diese ihre Aufgabe nicht mehr adäquat erfüllen können. Bereits jetzt stellt die wachsende Zahl der Schüler mit Migrationshintergrund die Schulen vor große Herausforderungen. Darüber hinaus weist die Zielgruppe der schutzsuchenden Minderjährigen eine besondere Vulnerabilität (Traumatisierung) auf, weshalb ein besonderer Betreuungsbedarf erforderlich ist. Auch die durch die Flucht entstandenen langjährigen Lücken im Bildungsverlauf erschweren einen nahtlosen Eintritt in unser Schulsystem sowie einen für den erfolgreichen Eintritt in den Arbeitsmarkt erforderlichen Bildungsabschluss. Der Bedarf an Lehrpersonal für nicht-deutschsprachige Schüler ist in den letzten Jahren bereits enorm gestiegen und könnte angesichts steigender Zahlen an schulpflichtigen Schutzsuchenden und der Dauer des Erwerbs spezieller Qualifikationen nicht zeitnah gedeckt werden. Hinzu kommt, dass in Anbetracht steigender Schülerzahlen infrastrukturelle Maßnahmen getroffen werden müssten. So wären unter anderem auch bauliche Maßnahmen


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