weichlich insbesondere auch bereits langjährig niedergelassene Personen mit Migrationshintergrund involviert werden könnten.
Zugleich ist zu befürchten, dass bei derartig großen Migrationsbewegungen wie jenen des Jahres 2015 jene Konfliktszenarien, die sich in den Herkunftsregionen entwickelt haben, mit den Migrationsströmen auch nach Österreich „importiert“ werden. Hervorzuheben ist hier insbesondere das Konfliktpotential zwischen der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) und anderen Gruppierungen bzw. Organisationen. Ebenso wenig kann ausgeschlossen werden, dass sich unter den in Österreich einreisenden Fremden ehemalige Angehörige bzw. Sympathisanten der in den Konfliktregionen agierenden terroristischen Gruppierungen befinden. Die mit diesen Personengruppen verbundene Gefährdung der nationalen Sicherheit potenziert sich naturgemäß je größer die Anzahl der Zugewanderten ist.
Aus derzeitiger Sicht und entsprechend bisheriger Erfahrungen könnten sich bei einem anhaltend hohen Zustrom an Schutzsuchenden aus dem Nahen Osten, auch zwischen der autochthonen Bevölkerung und den potentiellen Fremden Konflikte manifestieren: Aufgrund der hohen Anzahl an Fremden, die aus Herkunftsregionen stammen, in denen oftmals „archaische“ Vorstellungen von Staat, Religion und Gesellschaft vorherrschen, besteht aus derzeitiger Sicht die Gefahr, dass das Leben dieser Fremden, trotz einer Niederlassung in Österreich, ohne rasche und umfassende Integrationsmaßnahmen weiterhin von denselben Wertvorstellungen geprägt sein wird. Unter dem Aspekt der für alle in Österreich lebenden Personen bestehenden Religions- und Weltanschauungsfreiheit, muss jedoch berücksichtigt werden, dass Spannungen zwischen Personen unterschiedlicher Weltanschauung, insbesondere wenn diese mit der demokratischen Grundordnung eines modernen Rechtsstaates wie Österreich, der Achtung von Menschenrechten oder der Gleichberechtigung unvereinbar ist, sehr wahrscheinlich sind. Entsprechend bisheriger Erfahrungswerte besteht der Bedarf, einer daraus resultierenden Folge, und zwar der Konstituierung von abgeschotteten Milieus, von welchen eine integrationshemmende Wirkung ausgehen würde, wodurch wiederum jegliche Form der Radikalisierung in der österreichischen Bevölkerung begünstigt und gefördert werden könnte, mit intensiven Integrationsmaßnahmen entgegenzuwirken.
Es gilt als erwiesen, dass die mit dem enormen Zustrom an Schutzsuchenden verbundenen Folgeerscheinungen und Herausforderungen insbesondere vom rechtsorientierten bzw. -extremen Klientel benutzt werden, um bestehende Ängste in der Bevölkerung zu schüren und das gestörte subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung nachhaltig aufrecht zu erhalten. Gerade das subjektive Sicherheitsempfinden ist einer Manipulation zugänglich: Die subjektive Wahrnehmung von Sicherheit bzw. Unsicherheit hängt nur bedingt von objektiv nachweisbaren Sicherheitsrisiken oder tatsächlich erlebten Verbrechenssituationen ab, teilweise entwickelt sie sich sogar konträr zu tatsächlichen objektiven Sicherheitslagen.
Das im Sinken begriffene Sicherheitsgefühl hängt auch damit zusammen, dass im Verlauf des Jahres 2015 eine außergewöhnlich hohe Anzahl an Fremden in Österreich Asyl beantragte. Bei gleichbleibendem Migrationsdruck wäre es somit wahrscheinlich, dass es zu einer noch stärkeren Gewichtung der Themen „Kriminalität“ und „soziale Sicherheit“ im Hinblick auf die Radikalisierung und Entsolidarisierung der Gesellschaft, aber auch hinsichtlich des Sozialsystems kommen würde. Denn Ängste um den Wertekonsens innerhalb der österreichischen Gesellschaft, sozialen Abstieg, Arbeitslosigkeit und die Gefährdung von Wohlstand und Sozialleistungen würden im Falle einer unkontrollierten und ungesteuerten Zuwanderung neben der Furcht vor Kriminalität im Allgemeinen jedenfalls vermehrt in den Vordergrund rücken.
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