eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (996 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (1097 d.B.)
Wie man anhand der momentanen Flüchtlingssituation in Österreich sehen kann, ist das Innenministerium mit der Anzahl der einlangenden Asylanträge vollkommen überfordert. Aufgrund der Lage in Syrien und anderen Krisenherden bzw. der Zunahme der Bedrohung durch den IS werden weitere Flüchtlingswellen jedoch nicht ausbleiben.
In dieser Situation muss schnell gehandelt werden. Besonderes Augenmerk muss dabei auf die Dauer der Asylverfahren gelenkt werden, um rasch feststellen zu können, ob es sich bei den betroffenen Antragsstellern um Personen mit tatsächlichem Asylgrund oder nur um Wirtschaftsflüchtlinge handelt.
Aufgrund der weiterhin zu erwartenden Menge an Flüchtlingen müssen die bereits gestellten Asylanträge so schnell wie möglich abgearbeitet werden können, um Personen, die keinen Asylgrund vorweisen (wie z.B. reine Wirtschaftsflüchtlinge, die die Gunst der Stunde nutzen wollen), möglichst schnell wieder außer Landes zu bringen und dadurch Platz für nachkommende Flüchtlinge zu schaffen, die tatsächlich vor Krieg und Elend fliehen mussten.
In der Schweiz oder auch in Norwegen gibt es bereits Modelle beschleunigter Asylverfahren, im Rahmen derer über die Anträge binnen 48 Stunden entschieden wird.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich beschleunigte Asylverfahren mit einer maximalen Erledigungsdauer von 48 Stunden – laut Schweizer Modell – einzuführen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Errichtung von EU-Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (996 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (1097 d.B.)
Die Asylfrage ist weiterhin ein schwieriges und umfangreiches Thema, da sich, aufgrund aktueller Entwicklungen in benachbarten und auch entfernteren Staaten, neue Situationen und Zusammensetzungen von Flüchtlingsströmen ergeben. Nicht nur jene Flüchtlinge, die aktuell aus den Krisengebieten nach Europa kommen, sondern auch jene Flüchtlinge, die zum „regelmäßigen Betrieb“ an den europäischen Grenzen gehören, mehren sich.
Es ist fraglich, wie man diesen Flüchtlingsstrom in den Griff bekommen kann. Derzeit werden insbesondere mehrere kurzfristig wirkende Maßnahmen gesetzt, jedoch fehlen nachhaltige Lösungen.
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