Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 180

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Das gibt es bereits in Slowenien und das soll es auch in Österreich geben, damit jeder österreichische Staatsbürger nachschauen kann, wie viele Flüchtlinge wir jetzt wirklich in Österreich haben, wie viele von denen, die nicht hier sein dürfen, schon ausge­wiesen wurden und wie viele trotzdem noch hier sind. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

14.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die drei Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (996 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (1097 d.B.)

Schlepper sind gnadenlose Ausbeuter, die den Menschen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ihre letzten Habseligkeiten abnehmen und sie dann oft völlig ungeschützt und desorientiert aussetzen. Für diese Verbrecher sind die derzeitigen Strafrahmen laut Fremdenpolizeigesetz viel zu niedrig.

Schlepper spielen eine der Schlüsselrollen der Flüchtlingsdramen. Mit maroden Booten – die dann teilweise gezielt versenkt werden – oder in anderen Transportmitteln auf engstem Raum zusammengepfercht, versuchen Flüchtlinge nach Europa zu gelangen. Dabei bezahlen sie Unsummen – in den meisten Fällen ihr gesamtes Vermögen – an die Schlepper. Somit haben Schlepper(banden) für den Tod tausender Flüchtlinge die Verantwortung mitzutragen.

Für all die verlorenen Menschenleben sind die Strafausmaße des Tatbestandes der Schlepperei im Fremdenpolizeigesetz nicht annähernd im richtigen Verhältnis fest­gelegt. Es müssen daher Mindeststrafen eingeführt werden und der Strafrahmen muss deutlich über zehn Jahre hinausgehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, sich verstärkt im Kampf gegen Schlep­perkriminalität einzusetzen und dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, durch welchen für den Tatbestand der Schlepperei Mindeststrafen eingeführt werden und der Straf-rahmen deutlich über zehn Jahre hinausgeht.“

*****

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „48 Stunden Asyl­verfahrensdauer laut Schweizer Modell“

 


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