Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 179

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Meine Damen und Herren, darin steht: „Polizei rechnet mit mehr Asylanträgen. Aber: Wer sagt, dass er in Österreich Asyl will oder einen Asylantrag in Ungarn gestellt hat, darf weder abgeschoben, noch an der Grenze zurückgewiesen werden (…).“

Da geht es darum, dass es einen Verwaltungsgerichtshofsentscheid vom letzten Jahr gibt. Es ist ja bekannt, wie damals die Zustände in Ungarn in den Flüchtlingslagern waren, wie es dort ausgeschaut hat und dass eben eine Massenflucht im Gange war. Damals hat man dieses Urteil getroffen. Das ist aber mittlerweile überholt, und ich würde mir erwarten, Herr Minister, dass Sie an den Verwaltungsgerichtshof heran­treten, um diese Zustände wieder aufzuheben, damit wirklich wieder nur diejenigen an unserer Grenze Asyl beantragen können, die wirklich einen Anspruch darauf haben. Aber, wie gesagt, normalerweise wäre das niemand. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Jetzt werde ich dazu noch einen Entschließungsantrag einbringen. Mir geht es nämlich auch darum, dass man diejenigen, die hier kein Recht auf Aufenthalt haben, die hier schon einen Asylantrag gestellt haben, welcher aber abgelehnt worden ist, und die hier straffällig geworden sind, dass man diese Menschen auch außer Landes bringen kann. Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Errichtung von EU-Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf internationaler Ebene für die Errich­tung von EU-Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbe­scheid einzusetzen.“

*****

Es geht darum, dass diese Menschen, die von den eigenen Ländern nicht mehr zurückgenommen wurden, weil sie oft Verbrecher oder etwas anderes sind, in diesen Wartecamps zwischengeparkt werden können, bis sie vom Heimatstaat wieder aufgenommen werden.

Das wäre ein wichtiger Schritt und ein richtiges Signal für die österreichische Bevöl­kerung. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine Damen und Herren, last but not least, wir haben hier ja mehrere Tagesord­nungspunkte: Es gibt von mir unter TOP 11 einen Antrag betreffend Ausweisung des Migrationshintergrundes in der Kriminalstatistik. Ich glaube, das ist auch sehr not­wendig, dem sollte man zustimmen.

Es gibt ja das Buch der deutschen Polizistin Tania Kambouri, die ganz klar gesagt hat: Wir können auf die Probleme der misslungenen Integration nicht eingehen – weil sehr viele ehemalige Ausländer und jetzt Migranten mit deutscher Staatsbürgerschaft beziehungsweise, wenn wir das auf Österreich umlegen, mit österreichischer Staats­bürgerschaft straffällig werden. Das scheint in der Kriminalstatistik jedoch nicht auf, dass sie nicht richtig integriert worden sind. Das verfälscht das Bild. Es schaut dann so aus, als würden mehr Österreicher straffällig, in Wirklichkeit sind es Menschen mit Migrationshintergrund. (Abg. Scherak: Österreicher!) Auch das muss man einmal ansprechen. Es wäre daher gut, wenn man das anführen würde.

Unter TOP 12 – meine Redezeit rennt mir langsam davon – steht noch ein Antrag von mir zur Debatte, nämlich betreffend Tagesaktuelle Flüchtlingsstatistik für Österreich.


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