Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 178

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zu­legen, durch welchen für den Tatbestand der Schlepperei Mindeststrafen einge-führt werden und der Strafrahmen deutlich über zehn Jahre hinausgeht.“

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Meine Damen und Herren, wir müssen ein klares Signal setzen, damit sich solche Tragödien wie vor knapp einem Jahr im Burgenland nicht wiederholen! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Franz.)

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen noch etwas präsentieren. Sie sollten nämlich auch wissen, dass es auch Völkerrechtsexperten gibt, die den Ernst der Lage erfasst haben.

Am 29. Jänner 2016 habe ich in der „Neuen Vorarlberger Tageszeitung“ ein Interview mit dem Völkerrechtsprofessor und Experten Michael Geistlinger gelesen, der ganz klar sagt: Der Großteil hat kein Recht auf Asyl. – Er spricht da ganz klar diese Wirt­schaftsflüchtlinge und auch die Situation an, dass der Asylantrag im ersten euro­päischen Land, das man betritt, gestellt werden muss. Ich glaube, das ist ein klares Signal, dass wir genauer prüfen müssen, wer wirklich Recht auf Asyl hat und wer nicht (Ruf bei den Grünen: Recht auf Verfahren!) beziehungsweise wer Recht auf subsi­diären Schutz hat und wer nicht.

Auch Deutschland schaut sich schon von der Schweiz dieses 48-Stunden-Modell für die Erstprüfung ab, das von mir schon mehrfach gefordert worden ist. Dabei geht es darum, klar festzustellen, ob es sich um einen Fall von Wirtschaftsflucht handelt oder ob derjenige einen anderen Grund hat, dass er hier um Asyl ansucht.

Ich habe Ihnen auch schon im Ausschuss gesagt, Herr Minister, dass es einen guten Vorschlag von mir gibt, nämlich einen Entschließungsantrag. Er wurde hier zwar schon einmal abgelehnt, aber ich bringe ihn trotzdem noch einmal ein, sodass wir noch einmal darüber abstimmen können:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „48 Stunden Asylverfahrensdauer laut Schweizer Modell“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich beschleunigte Asylverfahren mit einer maximalen Erledigungsdauer von 48 Stunden – laut Schweizer Modell – einzu­führen.“

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Also wenn die Deutschen sich das schon abschauen, dann könnten wir das auch machen.

Herr Minister, ich habe Ihnen heute schon versprochen, Sie bekommen von uns noch mehrere Tipps und Anträge, meine Kolleginnen werden auch noch einige einbringen.

Ich habe auch noch einen auf Lager, aber dazu möchte ich noch kurz etwas sagen. Und zwar hat mich etwas leicht erschreckt: Gestern habe ich im ORF online im Bereich Burgenland gelesen: „Grenzkontrollen: Abschiebung schwierig.“

 


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