Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 183

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Unbestritten und eigentlich von allen sehr klar erkannt ist, dass die österreichische Bevölkerung, die Polizei, die Politik und alle Engagierten im Jahr 2015 ungeheuer viel geleistet haben – im Sinne der Humanität, des Einsatzes für die Nächsten, die in dieser Notsituation in ganz besonderer Art und Weise unserer Hilfe bedurften. Ich denke, darauf darf Österreich, dürfen die Leute, die sich da besonders eingesetzt haben, durchaus stolz sein.

Gleichzeitig hat sich aber, glaube ich, die Frage herauskristallisiert: Schafft das Öster­reich alles in dieser Form? Diese Diskussion findet ja nicht nur in Österreich statt, sondern in fast allen europäischen Staaten, und jeder versucht eine europäische Lösung. Trotzdem müssen wir aber immer zur Kenntnis nehmen: Sie ist nicht in dem Maße da, wie wir es uns wünschen würden.

Natürlich, es wäre das Beste, wenn wir ein klares Commitment darüber hätten, dass die Wege, die illegal oder nicht wirklich gesetzeskonform beschritten werden, geschlos­sen werden, dass es nur ein geregeltes, dem Gesetz entsprechendes Hereinnehmen dieser besonders schutzwürdigen Personen gibt. Österreich hat am Resettlement-Management teilgenommen.

Die Europäische Union hat sich verpflichtet, im Rahmen dieses Resettlement-Pro­gramms über 22 500 Personen aufzunehmen; Österreich hat 1 900 dieser Flüchtlinge als Kontingent genommen. Zum heutigen Zeitpunkt haben wir 1 425 auch erfüllt, nämlich von einer Gesamtmenge von etwa 5 600. Sie sehen, dass Österreich seinen Beitrag auch in diesen internationalen Programmen erfüllt.

Auch bei den Relocation-Programmen sind wir vorne mit dabei. Selbstverständlich wäre dieser Weg jedem von uns wesentlich lieber.

Ich konnte gestern, insbesondere was den Abänderungsantrag anlangt, mit dem Flüchtlingshochkommissar der UNO ein Gespräch führen und unsere Position erläu­tern, wobei er noch vom grundsätzlichen Gesetzesantrag und nicht von jener in der Fassung des Abänderungsantrages ausgegangen ist.

Er hat auf der einen Seite Österreich ungeheuer gelobt für das, was Österreich getan hat, für seine Bereitschaft, zu helfen, er hat aber auch seine Sorge darüber ausge­drückt, wie es letzten Endes um die Frage des Instanzenzuges steht.

Dazu konnten ihm unsere Juristen des Hauses sehr klar darlegen, dass dieses Asyl­recht ein sehr, sehr individuelles Recht ist und bleibt, dass uns dieses Men­schenrecht besonders wichtig ist – egal, aus welcher Ecke wir zu dieser unserer Haltung kommen, ob aus einer christlichen, aus einer humanistischen oder aus einer anderen Ecke – und dass es sehr wesentlich ist, dass dieses Menschenrecht nicht ausgehebelt wird. Es ist mir wichtig, festzustellen: Das Asylrecht ist ein individuelles Recht und wird als solches auch in dieser Folge weiter bestehen.

Und das ist insbesondere durch die Abänderungsanträge auch gutachterlich unter­stützt, nämlich durch die Professoren Funk und Obwexer. Die beiden haben klar fest­gestellt, dass die Maßnahmen, die da gesetzt werden, den Zuzug zu beschränken beziehungsweise auch darauf Rücksicht zu nehmen, wie es sich im Innengefüge des Landes abspielt, möglich sind.

Laut Europäischer Menschenrechtskonvention gibt es auch ein Recht auf Sicherheit und Freiheit, nämlich auch für unsere Leute, die hier sind. Und ich glaube, dem sind wir genauso verpflichtet wie dem Gesamten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aus dieser Situation hat es sich ergeben, dass einerseits die Regierungsvorlage eingebracht wurde, mit der wir Asyl auf Zeit einführen, mit der wir den Familiennachzug


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