Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 184

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neu regeln, mit der wir erstmals den Menschen, die Asylberechtigung erhalten, auch eine klare Ausweiskarte ausstellen, um ihre Identität rechtlich klar abzusichern.

Und im Abänderungsantrag geht es darum, dass es notwendig ist, auch das innere Gefüge zu berücksichtigen und beim Grenzmanagement und Grenzregime auch darauf abzustellen. Es ist eine Sonderbestimmung und kein Notverordnungsrecht. Glauben Sie mir, als Historiker weiß ich über die Zeit der Ersten Republik genau Bescheid; daher ist mir auch in diesem Konnex klar, dass es einen parlamentarischen Prozess nie auszuhebeln gilt.

Die Tatsache, dass diese Sonderbestimmung, die nur zwei Jahre gilt, begründet wer­den muss, dass sie alle sechs Monate vom Hauptausschuss und der Regierung gemeinsam verabschiedet werden muss, ist eigentlich ein sehr, sehr strenger Schutz, damit kein Missbrauch entsteht.

Aber eines ist klar: Wie können Sie bei einer Arbeitslosigkeit von 10,5 Prozent diesen Menschen Arbeit und Arbeitsintegration anbieten, sodass sie ein gesichertes Leben führen können? Wie können Sie diesen Menschen in dieser Geschwindigkeit Woh­nungen bereitstellen? Wie können Sie die letzten Endes für uns ganz wesentliche Integration in die Gesellschaft sicherstellen?

Hier ist ja von vielen einzelnen Fällen berichtet worden. Wenn es gilt, unbegleitete Minderjährige in der Freizeit zu begleiten, wir aber zu wenig Sozialarbeiter haben, weil es sie auf dem Markt ganz einfach nicht gibt, dann muss es eine Möglichkeit geben, diesen Zuzug auch zu regulieren. Ich denke, diese Kapazitätsgrenzen orientieren sich an den Möglichkeiten der Österreicherinnen und Österreicher.

Wie das Grenzmanagement funktioniert, das konnte ich am Vormittag schon begrün­den, davon habe ich mich auch vor Ort überzeugen können, meine Damen und Herren. Es ist eine Vielzahl von Maßnahmen, die von den Menschen, die hereinkommen, und jenen, die das handhaben, auch akzeptiert werden.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich, es ist für die Leute, die an der Grenze oder etwa in Traiskirchen wohnen und daher mit diesem Thema wirklich offensiv konfrontiert sind, eine ganz große Herausforderung. Ich habe große Hochachtung vor diesen Menschen und diesen Gemeinden, die alles dazu beitragen, zu deeskalieren.

Es gibt unterschiedliche Standpunkte, unterschiedliche Arten, wie man sich dem Thema nähert, zweifelsohne, aber wir sollten doch das gemeinsame Ganze nicht verlassen; nämlich zum Schutze jener, die bei uns Asyl suchen, aber vor allem auch, um die Sicherheitsinteressen unserer Landsleute nicht aus den Augen zu verlieren. Und dem – und nur dem – gelten diese Verordnung und der Gesetzesantrag. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


14.58.59

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Asylkatastrophe hat uns jetzt hier bei einer legistischen Maßnahme wieder einmal zu beschäftigen, wobei mich eines wundert – ich habe nachgeschaut –: Die SPÖ hat als Klub eine noch offene, nicht gemeldete Redezeit von insgesamt 40 Minuten, und dennoch hat Fraktionsvorsitzender-Stellvertreter Otto Pendl, wie er gesagt hat, zu wenig Zeit bekommen, um hier erschöpfend über dieses wichtige Thema zu diskutieren. Stattdessen lädt er lieber ein, das Ganze bei einem Kaffee zu besprechen. Da weiß man wenigstens, wo die Prioritäten sind. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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