Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 192

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Herr Kollege Rosenkranz, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wurde geschaf­fen, um die Asylanträge abzuhandeln. Wir wissen auch ganz genau, dass es damals, als wir es geschaffen haben, auf 20 000 Fälle pro Jahr ausgerichtet war. Wir haben damals, 2014, mit fast 700 Bediensteten begonnen. 2015 waren es dann schon fast 900 Bedienstete.

Wir wissen aber ganz genau – und das ist ja auch die Problematik, die wir hier herin­nen haben –, dass das so eine schwierige Materie ist, die in so viele andere Rechte eingreift, dass es sehr lange dauert – sprich acht Monate –, bis ein neu rekrutierter Bediensteter solche Fälle selbst und eigenständig beurteilen kann. Von der Aufnahme bis zum Abschluss der Ausbildung vergehen acht Monate. Das ist ganz einfach der Grund – weil Sie vorhin nachgefragt haben, warum wir von sechs Monaten auf fünf­zehn Monate ausdehnen –: Wir sind realpolitisch so weit, dass wir wissen, dass es eine Verdreifachung der Asylfälle gegeben hat. (Abg. Darmann: Warum denn?)  Weil diese 90 000 Asylfälle da sind! Und die gehören bearbeitet! (Abg. Darmann: Wieso sind sie denn da?) – Oder wollen Sie jetzt ganz einfach sagen: Lassen wir sie liegen, bearbeiten wir sie nicht, das machen wir nicht!? (Abg. Darmann: Sie sind da, weil Sie sie hereingelassen haben!) Es ist ein rechtsstaatliches Verfahren (Abg. Walter Rosenkranz: Sie sind da, weil Sie sie rechtswidrig hereingelassen haben!), und weil es ein rechtsstaatliches Verfahren ist, soll das dort auch ordentlich abgehandelt werden. Daher dauert es ganz einfach länger. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Sie sich darüber lustig machen (Abg. Walter Rosenkranz: Wer lacht denn?), dass wir jetzt einen unselbständigen Entschließungsantrag einbringen (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist nicht lustig! Das ist eine Tatsache!), wenn Sie sich darüber jetzt amüsieren, dann weiß ich auch nicht, wie Sie es gerne hätten. Es interessiert mich eigentlich auch nicht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber wollen Sie …?) Tatsache ist aber: Warum wollen wir im Vorfeld dieser Verordnung noch einmal eine Begut­achtung einführen? – Das wollen wir, damit wir die Länder, die Gemeinden, den Ge­meindebund ganz einfach auch mit im Boot haben, um es gesetzlich so abzusichern, weil wir wissen, dass es eine heikle Materie ist. Damit wir die alle im Boot haben, damit wir nicht wieder im Nachhinein darüber diskutieren, halte ich es für gut und für positiv, dass wir das machen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich darf einen Juristen, einen Verfassungsrechtler zitieren. Bernd-Christian Funk hat in seinem Interview, das er dem „Standard“ am 20. April gegeben hat, Folgendes gesagt: „In der Kritik“ – zu diesem Gesetz – „geht einiges durcheinander. Oft mischen sich die juristische Argumentation, rechtspolitische Beurteilung samt ideologischen Kommen­taren sowie manches an Polemik.“

Das, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir uns alle hinter die Ohren schreiben! Und das, werte KollegInnen, ist der Grund, warum wir dieses Gesetz so heftig diskutieren.

Wenn wir jetzt darüber diskutieren – um auch noch einmal auf Frau Kollegin Korun zurückzukommen –, dass wir Grundrechte aushebeln, dass wir Asylrechte aushebeln, dass wir Europarechte aushebeln, dann – und ich schätze Sie als Wissende dieser Materie sehr – haben Sie sicherlich auch die Erläuterungen gelesen. Sie wissen genau, dass das Grundgesetz von Deutschland in etwa dem entspricht, was unsere Bundesverfassung in Österreich ist, und dass im Grundgesetz von Deutschland Mög­lichkeiten vorgesehen sind, dass Asylsuchende, die aus einem sicheren Drittstaat kommen, auch innerhalb von Europa, auch abgewiesen werden können. Ich glaube nicht, dass dieses Verfassungsrecht von Deutschland … (Abg. Steinhauser: Aber das ist ja Verfassungsrecht!) – Das ist in Deutschland Verfassungsrecht, stimmt! (Abg. Steinhauser: Ja, eben! Und Sie machen einfachgesetzlich …!) Jetzt machen wir es in Österreich – und ich meine das ja an dem Beispiel, dass das Verfassungsrecht ist –


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