Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 193

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ganz einfach so, dass wir es in unserer Verordnung so umsetzen. Daher gehe ich nicht davon aus (Abg. Steinhauser: … Verordnung verfassungswidrig!), dass es europa­rechts­widrig ist, verfassungswidrig ist und menschenrechtswidrig ist.

Abschließend darf ich noch aus den Erläuterungen zitieren: „Zusammengefasst be­deutet dies, dass Österreich zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit von der sekundärrechtlich vorgegebenen Pflicht, sämt­liche Anträge auf internationalen Schutz zu behandeln, abweichen kann, sofern die Einhaltung von völker- und unionsrechtlichen Grundrechten und des Prinzips der Ver­hält­nismäßigkeit vollinhaltlich gewahrt werden. Dies bedeutet, dass jene Anträge auf internationalen Schutz jedenfalls zu behandeln sind, in denen dem Antragsteller andernfalls eine Verletzung der einschlägigen Grundrechte drohen würde.“ (Zwischen­ruf der Abg. Korun.)

Aus diesem Grund bin ich der Überzeugung, dass man sich da sehr stark den Kopf zerbrochen hat, wie man sich dieser Situation nähern kann, und daher werde ich dem auch zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.33


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.

 


15.34.14

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die starke Zunahme an Schutz­berechtigten führt zu steigender Arbeitslosigkeit. Es ist davon auszugehen, dass von den 89 000 im vorigen Jahr gestellten Asylanträgen der überwiegende Teil den Status eines Asylberechtigten oder zumindest subsidiär Schutzberechtigten und damit freien Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten wird!

Es ist auch mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass bei bleibendem Migrationsdruck die Kriminalität steigen wird und es zu einer Verschlechterung der Sicherheitslage kommt. Und: Interreligiöse und interethnische Konflikte (Abg. Loacker: Es gibt keine Belege dafür …! – Abg. Darmann: Mach die Augen auf!) sind sehr wahrscheinlich, wenn der Zustrom weiter anhält. Es besteht ein ernstes Sicherheits­risiko.

Meine Damen und Herren! Ich weiß schon, dass Sie das nicht hören wollen. Es kommt Ihnen auch sicherlich bekannt vor, aber nicht deswegen, weil wir Freiheitliche das schon seit einem halben Jahr predigen, sondern weil es in dem gegenständlichen Gesetzesantrag in den Erläuterungen steht – deshalb!

Nun frage ich mich: Hat die Bundesregierung jetzt diese Erkenntnisse gewonnen und die richtigen Schlüsse daraus gezogen? Und ist sie vor allem dazu bereit, die dement­sprechenden Maßnahmen zu setzen? – Leider hat sie diese Hoffnung nicht erfüllt!

Wenn sich Kollege Amon darüber beklagt, dass die FPÖ grundsätzlich gegen alles ist und sich nicht einbringt, dann weiß er ganz genau, dass das nicht so ist und dass wir beim Grenzkontrollgesetz, beim Tagesordnungspunkt 5, auch zustimmen werden, und zwar deshalb, weil wir diese Maßnahme als vernünftig empfinden. Aber eines ist klar: Wir brauchen kein Gesetz, das Bestimmungen enthält, die sowieso an sich schon klar sind! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie brauchen nicht Asyl auf Zeit neu zu erfinden. Was wir wollen, ist, dass Sie einfach zurückfinden in das geltende Recht, in die Genfer Flüchtlingskonvention, und danach ist Asyl sowieso nur auf Zeit zu gewähren! (Abg. Amon: Was ist bei Familiennachzug, zum Beispiel bei den subsidiär Schutzberechtigten?)

 


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