Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 212

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Sie sollten das auch tun, wenn Sie noch eine gewisse Verantwortung für dieses Land leben wollen und wenn Sie nicht weiter in Ihrer utopischen Scheinwelt verharren wol­len, denn das ist das Problem der Grünen. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

16.38

16.38.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter oder eine der Berichterstatterinnen ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz, das Fremdenpolizeigesetz und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden, in 1097 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Schabhüttl, Amon, Kolleginnen und Kollegen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher sogleich über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1097 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abände­rungsantrages der Abgeordneten Schabhüttl, Amon, Kolleginnen und Kollegen aus­sprechen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. (Unter lauten Rufen werden Flugzettel von der Galerie geworfen.)

Ich ersuche, die Galerie zu räumen – und setze mit der Abstimmung fort. (Rufe bei der FPÖ: Auf Wiedersehen! Auf Wiedersehen! – Abg. Strache: Das ist sicher die Sozialistische Jugend gewesen!)

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­netenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafar­be­nen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, ihren Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne einzu­werfen.

 


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