Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 248

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich darf abschließend noch einen Antrag einbringen, in dem wir den Wortlaut der Richt­linienbestimmungen übernehmen, damit wir mögliche Unklarheiten bei der Auslegung und der Umsetzung verhindern können:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inver­kehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) und das Bundesgesetz, mit dem die Öster­reichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit sowie das Bundesamt für Sicherheit im Gesund­heits­wesen eingerichtet werden (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG) werden wie folgt geändert:

„Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 12 wird folgende Z 12a eingefügt:

12a. § 2 Abs. 2 lautet:

‚(2) Eine Zigarettenpackung muss mindestens 20 Zigaretten enthalten.‘

2. In Z 21 lautet § 5e Abs. 2 wie folgt:

‚(2) Eine Zigarettenpackung hat den Vorgaben des § 2 Abs. 2 zu entsprechen. Eine Packung von Tabak zum Selbstdrehen darf nicht weniger als 30 g Tabak enthalten.‘

3. In Z 40 lautet § 17 Abs. 9 wie folgt:

‚(9) § 2 Abs. 2 und § 2a, §§ 4 bis 6, § 7 Abs. 12, § 7a Abs. 2, § 8 Abs. 1, 1a, 2, 4 bis 4c, 7 bis 10, §§ 8a bis 11, § 14 Abs. 1 bis 3, § 14b, § 19 sowie der Anhang dieses Bun­desgesetzes in der Fassung BGBl. I Nr. x/2016 treten mit 20. Mai 2016 in Kraft. Die § 2 Abs. 4, § 3, § 4a und § 8 Abs. 5 in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. x/2016 treten mit Ablauf des 19. Mai 2016 außer Kraft. § 2 Abs. 1 in der Fassung BGBl. I Nr. x/2016 tritt mit 20. Mai 2017 in Kraft. Auf Sachverhalte, die den Tatbestand einer Verwaltungsübertretung erfüllen, ist dieses Bundesgesetz erst ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag anzuwenden.‘“

*****

Dieser Gesetzestext ist etwas lang. Wir haben das ordnungsgemäß eingebracht. Herr Präsident, Sie können das hoffentlich bestätigen. (Bundesministerin Oberhauser: Er hat mitgelesen! – Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend weise ich noch einmal darauf hin, dass ich glaube, dass der heute eingeschlagene Weg ein sehr guter Weg ist. Ich darf Sie alle wirklich um Zustimmung bitten, denn, wie gesagt: Die Freiheit des Menschen bleibt weiterhin bestehen, aber es geht heute vor allem um eine Verantwortung der Politik, der wir, glaube ich, alle gemeinsam auch nachkommen sollten. (Beifall bei der SPÖ.)

18.47


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Kucher eingebrachte Abän­derungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde völlig korrekt vorgetragen und steht somit mit in Verhandlung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite