Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 251

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Die arbeiten schon seit vielen Jahren im Versandhandel, und jetzt kommt der Gesetzgeber und sagt: Ende der Debatte, das machst du mir nicht mehr! (Abg. Peter Wurm: Nur in Österreich, Herr Kollege!) Wir führen damit auch den europäischen Warenverkehr ad absurdum, abgesehen davon, dass der österreichische Kunde, der das konsumiert und gewohnt ist, online zu bestellen, es auch weiterhin online bestellen wird, nur eben nicht in Österreich, sondern im Ausland. Das ist Wirtschaftspolitik, wie diese Bundesregierung sie macht. So werden in diesem Land Arbeitsplätze vernichtet. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Peter Wurm.)

Das Zweite sind die Zulassungsverfahren. Jedes dieser elektronischen Dampfgeräte und jedes Liquid muss immer national zugelassen werden. Das wichtigste Element so einer E-Zigarette ist der Akku. Wenn Sie ein neues Gerät auf den Markt bringen, müssen Sie auch jedes Mal von einer Gesundheitsbehörde diesen Akku genehmigen lassen. So irre ist dieses Gesetz. Das gilt dann auch nicht für ganz Europa, sondern wenn man in einem Land eine Zulassung hat, gilt sie dort, und man muss sie dann in jedem Land wieder separat beantragen.

Im Ausschuss wurde argumentiert, dass es um den Jugendschutz geht. Wir dürfen die jungen Menschen nicht zum Rauchen verführen. Wenn das Ihr Anliegen gewesen wäre, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot und Schwarz, dann hätten Sie ein Rauchverbot bis 18 Jahre eingeführt. Das wäre Jugendschutz gewesen. Das haben Sie nicht. Österreich ist immer noch ein Raucherparadies, wo man im Alter von 16 Jahren Tschick kaufen kann; das kann man in anderen Ländern nicht.

Andere Länder scheren auch nicht Tabakprodukte und Nicht-Tabakprodukte über einen Kamm, so wie Sie das fabriziert haben. Im Vereinigten Königreich muss der Trafikant den Zigarettenkunden darauf aufmerksam machen, dass es als Alternative E-Zigaretten gäbe, die nämlich 90 Prozent weniger schädlich sind. In Österreich haben Sie dieser E-Zigarettenbranche jetzt die Geschäftsgrundlage abgedreht, und geholfen haben Sie damit nur den großen, fetten Tabakkonzernen, die von der kleinen Kon­kurrenz genervt sind. Das haben Sie jetzt gemacht: Sie haben den Konzernen geholfen und den kleinen Unternehmen geschadet. (Beifall bei den NEOS.)

18.52


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Loacker, wollten Sie nicht einen Abänderungsantrag einbringen? (Abg. Loacker: Habe ich vorgelesen!) – Haben Sie vorgelesen? (Bundesministerin Oberhauser: Hat er ganz am Anfang gemacht!) – Sorry, dann war ich gerade mit der Änderung im Croquis beschäftigt. – Danke. In die­sem Falle und da dies von meinen Mitlesenden bestätigt wird, bestätige ich die ord­nungsgemäße Einbringung, und damit steht der Antrag mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses (1088 d.B.) über die Regierungsvor-lage (1056 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabaker­zeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) und das Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit sowie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ein gerichtet werden (Gesundheits- und Ernährungssicher­heits­gesetz – GESG) geändert werden

 


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