Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht des Gesundheitsausschusses (1088 d.B.) über die Regierungsvorlage (1056 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) und das Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit sowie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ein gerichtet werden (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG) geändert werden, angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Artikel 1: Z 20 § 5 Abs. 7 Z 1 lautet wie folgt:
„1. in Helvetica fett schwarz auf weißem Hintergrund zu drucken,"
Begründung
Paragraph 5 des vorliegenden Gesetzestexes legt in enormer Regelungstiefe die exakten Gestaltungsvorgaben fest, mit denen Warnhinweise und Informationsbotschaften auf Rauchtabakerzeugnissen anzubringen sind. Die hierbei verwendete Schriftartbezeichnung "Helvetika" ist nicht existent und lässt bei einer Auswahl von mehreren zehntausend Schriftartfamilien keine verlässliche Zuordnung zu. Im Sinne der Rechtssicherheit für Produzenten von Rauchtabakerzeugnissen ist die Schriftartbezeichnung eindeutig an eine gültige Schriftart anzupassen.
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.
18.52
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Irgendwie fühle ich mich in der Debatte als Arzt überhaupt nicht wohl, das muss ich ganz ehrlich sagen – ich bin irgendwie entsetzt, aber ein Gefühl darf man mir wohl zubilligen –: Ich bin in einer Art Kleinunternehmer- oder – weiß Gott was – Glaubenskrieg-Debatte. Wenn im ersten Satz von Herrn Wurm weltfremde Politik vorkommt, dann muss ich ihn fragen: Ist Ihnen klar, dass seit 50 Jahren gestritten wird, wie man den Raucheranteil senken kann? Das ist ja der entscheidende Punkt. Da kann man über vieles streiten, aber nicht sagen, dass es weltfremd ist. Wenn sich nach Jahren ein bisschen etwas bewegt und man die Aufschrift ein bisschen größer macht – jetzt sind es 65 Prozent –, dann ist das genau das, was Sie fordern, nämlich ein Schritt zur Eigenverantwortung, denn wenn jetzt jemand etwas in die Hand nimmt, kann er zumindest nicht sagen, er wurde nicht gewarnt.
Mich als Arzt verwundert es immer wieder – gestern in der Ordination –, wie sich Menschen im Laufe der Zeit ändern. Wenn wir annehmen, dass Elfjährige – das ist keine Annahme – und 15-Jährige schon massiv rauchen: Warum soll ich ein Gesetz dann auf 18 Jahre ändern, wenn nicht einmal das Jugendschutzgesetz, das Ländersache ist, eingehalten wird? (Abg. Peter Wurm: Genau das wäre Ihre Aufgabe, nämlich Maßnahmen zu setzen, damit Elfjährige nicht mehr rauchen! – Abg. Korun: Lassen Sie ihn …!) – Herr Wurm, welches Bild ergeben Sie, wenn Sie da gegen ein Gesetz wettern, das eigentlich ein bisschen mehr Eigenverantwortung fordert, und nur ein bisschen mehr, das ist kein Verbotsgesetz im großen Stil?
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