Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 276

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ausgebildeten Ärzten und Ärztinnen die Möglichkeit zu geben, ihre Kompetenzen im österreichischen Gesundheitssystem einzubringen.

Es hat im Gesundheitsausschuss das Argument und aus meiner Sicht die Ausrede gegeben, dass wir unseren Antrag auf syrische Ärztinnen und Ärzte beschränkt haben. Ich denke, wenn wir es anders gemacht hätten, hätte es wieder die Ausrede gegeben, dass das eben Ärzte und Ärztinnen sind, die ja längst nicht die Qualifikation wie die österreichischen Ärztinnen und Ärzte haben. Wir haben es deshalb gemacht, weil wir wissen, dass syrische Ärztinnen und Ärzte sehr, sehr gut ausgebildet sind und dass viele dabei sind. Ich kenne auch persönlich zum Beispiel einen Herzchirurgen, der top ausgebildet ist und wahrscheinlich sofort in Österreich arbeiten könnte, jetzt aber diesen langen Weg gehen muss, um überhaupt in seinem Beruf, den er schon 25 Jahre sehr erfolgreich ausgeübt hat, wieder tätig werden zu können.

Ich denke, es ist eine Ausrede (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist ja keine Aus­rede, das ist eine Tatsache!), man hätte den Antrag jetzt vonseiten der Regierungs­parteien ja auch nehmen und leicht modifizieren können, sodass es passt. Ich denke, wir haben da großen Handlungsbedarf. Eigentlich sollte man gerade in diesem Bereich in Zeiten wie diesen keine Zeit verschwenden. (Beifall bei den Grünen.)

20.21


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


20.21.40

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Ich weiß nicht, meine Damen und Herren, wie es Ihnen in den letzten Wochen oder Monaten gegangen ist, als das Thema Hausapotheke immer wieder andiskutiert wurde; ich sage nur: Mit mir haben sehr, sehr viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Form von E-Mails, in Form von Briefen Kontakt aufgenommen, weil sie Angst haben, dass die ärztliche Versorgung auf dem Land in Zukunft nicht mehr gewährleistet ist, denn es gibt immer weniger Ärztinnen und Ärzte, die sich um eine Planstelle bewerben. Unter anderem – jetzt weiß ich schon, dass das kein Allheilmittel ist – wurde immer wieder ins Treffen geführt, dass sich deswegen niemand für die Landarztstelle bewirbt, weil nicht gewährleistet ist, dass eine Hausapotheke geführt werden kann oder darf.

Zu Ihren Bedenken, Frau Kollegin Mückstein: Ich bekenne mich dazu – genauso wie es im Gesetz auch drinsteht –, dass die medikamentöse Versorgung der Bevölkerung in erster Linie durch öffentliche Apotheken zu erfolgen hat. Dort jedoch, wo wir eine geringe Bevölkerungsdichte haben, und das ist nun einmal der ländliche Raum, gibt es Gott sei Dank ein Arzneimittelangebot durch die Hausapotheken; aber das sehe ich wiederum nur als Ergänzung. Dieser Grundsatz wird auch durch das neu vorliegende Gesetz keinesfalls verändert. Wenn aber die nächste öffentliche Apotheke weniger als sechs Kilometer entfernt ist – und das ist ja in der Vergangenheit immer einer der Streit­punkte gewesen –, ist die derzeitige gesetzliche Regelung so, dass der Ordi­nationsnachfolger oder die -nachfolgerin eines Kassenarztes für Allgemeinmedizin die Hausapotheke nicht übernehmen durfte.

Durch den neuen Vorschlag, der jetzt eingebracht wurde, wird dieser Abstand – und das finde ich gut – auf vier Kilometer verringert. Damit werden die Hausapotheken, die aufgrund der bisherigen Nachfolgeregelung kurz oder mittelfristig gefährdet gewesen wären, auch in Zukunft abgesichert. Laut Informationen der Ärztekammer handelt es sich dabei österreichweit um lediglich 90 Hausapotheken. Darüber hinaus sollen auch in flächenmäßig größeren Gemeinden, die auch eine geringe Bevölkerungsanzahl aufweisen, künftig neue Hausapotheken ermöglicht werden; aber in dem Fall gilt wieder die Sechs-Kilometer-Grenze.

 


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