Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 277

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Mit dem heute zu beschließenden Gesetz wird auch einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur apothekenrechtlichen Bedarfsprüfung in Österreich Rechnung getra­gen, weil dieser diese starre Haltung, nämlich sechs Kilometer da, 5 500 Einwohner dort, kritisiert hat. Ich glaube, dass die vorliegende Regelung ein richtiger Weg ist, die flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung zu verbessern und dadurch auch einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der wohnortnahen ärztlichen Versorgung zu tätigen.

Ich weiß schon – wie Sie gesagt haben, Frau Mückstein –, wenn wir über Primary Health Care reden, so ist zu sagen, insgesamt gehört mehr dazu, aber ich glaube, dass wir uns insgesamt auf dem richtigen Weg befinden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.24


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte. (Abg. Rasinger: Oje, ich fürchte mich!)

 


20.25.03

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Kollege Dr. Rasinger, Sie fürchten sich schon! Kollege Spindelberger, das Argument, das Sie da an den Haaren herbeigezogen haben, hat jetzt eine Glatze, weil Sie ihm die Haare ausgerissen haben. Die Argumentation von Kollegin Mückstein war einfach fachlich und sachlich korrekt und richtig. Sie haben versucht, irgendwie einen Bogen zu spannen, und haben sich aber selbst offenbart, indem Sie gesagt haben, die Bürgermeister haben Ihnen gemailt und Sie angerufen, weil sie dann keinen Landarzt finden, deswegen brauchen sie eine Hausapotheke.

Also das Argument ist: Es braucht mehr Hausapotheken, damit die Landärzte besser verdienen! Und dieses Argument verkennt die Funktion der Hausapotheke! Es ist nicht die Funktion der Hausapotheke, die Ärzte mit besserem Einkommen zu versorgen, sondern es ist die Funktion der Hausapotheke, die Bevölkerung mit Medikamenten zu versorgen.

Was Sie außer Acht lassen, ist das wichtige Vieraugenprinzip, was Sie außer Acht lassen, ist die Frage: Wann geht es um entlegene Regionen in der Versorgung? – Es gibt in Europa 2 000 Hausapotheken und davon über 800 in Österreich, also über 40 Prozent der europäischen Hausapotheken sind in Österreich. Das muss ja bei uns wirklich eine Notstandszone sein, würden Ihre Argumente stimmen, was sie natürlich nicht tun.

Die Universität Bern hat in der Schweiz, wo es Kantone mit selbstdispensierenden Ärzten und mit Ärzten, die nicht selbst dispensieren dürfen, gibt, diese verglichen und ist auch unter Bereinigung der unterschiedlichen Patientenstämme zu dem Ergebnis gekommen, dass bei den niedergelassenen praktischen Ärzten 25 Prozent mehr ver­schrie­ben wird, wenn sie Dispensierrecht haben. Das ist eine Übermedikation bei den Patienten. Also da geht es auch um die Patientensicherheit. Das ist eine ganz einfache Geschichte; da reden wir noch gar nicht von den Kosten, die der Kassenfunktionär Spindelberger eigentlich auch im Auge haben müsste.

Es geht auch um eine Wettbewerbsverzerrung unter den Ärzten. Was Sie immer zelebrieren, ist diese Zweiklassengesellschaft von Ärzten mit Hausapotheken und Ärzten ohne Hausapotheken, und das ist auch nicht gerecht. Wenn die Vergütung von Ärzten nicht stimmt, dann reden Sie – die schwarzen und die roten Kassenfunk­tionäre – bitte mit Ihren Krankenkassen, dann sollen die die Ärzte g’scheit vergüten, aber versuchen Sie nicht, über den Umweg der Hausapotheke da etwas zu sanieren, was grundsätzlich nicht klappt!

 


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