Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 38

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von sexueller Gewalt nicht das Martyrium zugemutet wird, mehr oder weniger die Tat noch einmal mitzuerleben, und dass das Video eben nicht ausgefolgt wird. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt und ein wichtiges weiteres Instrument, um all jenen zu hel­fen, die leider dieser Gewalt zum Opfer gefallen sind. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ sowie Beifall der Abg. Fekter.)

11.34


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort. – Bitte.

 


11.34.06

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir haben schon gehört, dass es bei dieser StPO-Novelle im Wesentlichen um Fragen des Opferschutzes geht. Obwohl wir diesbezüglich in Österreich schon ein sehr hohes Ni­veau haben, sind es teilweise Kleinigkeiten, die aber eine große Auswirkung haben können und die wir daher entsprechend anpassen.

Es geht einerseits um die frühzeitige Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit. Es geht andererseits – Kollegin Wurm hat es gerade angesprochen – um die Mittei­lung, wenn der Täter aus der Haft entlassen wird, aber auch um die geeignete rechtli­che Vertretung von Minderjährigen. Das sind alles wesentliche Punkte, die sinnvoll sind und die wir dementsprechend auch unterstützen werden.

Kollege Steinhauser hat schon unseren gemeinsamen Abänderungsantrag angespro­chen. Auch dahingehend wären noch Verbesserungen möglich gewesen, einerseits wenn es um die Berücksichtigung der persönlichen Merkmale der Opfer geht und an­dererseits auch hinsichtlich der Frage, inwiefern man, wenn es notwendig ist, in dem Zusammenhang auch Opferschutzeinrichtungen entsprechend einbinden könnte. Auch das wäre also ein weiterer sinnvoller Schritt, und es wäre jedenfalls gut, wenn Sie dem heute doch noch zustimmen könnten.

Ein weiterer Punkt ist die Frage der Sicherstellung des fairen Verfahrens für den Be­schuldigten. Es gab eine längere Diskussion, wie man die Möglichkeit der Beratung mit dem Verteidiger während der Befragung entsprechend umsetzt. Es ist am Schluss ge­lungen. Das war gar nicht so einfach, aber ich glaube, es ist eine sinnvolle Regelung, so wie wir sie jetzt geschaffen haben.

Es gibt auch einen Antrag von uns, den wir in diesem Zusammenhang hier bespre­chen, bei dem mir nicht ganz klar ist, wieso die Regierungsparteien ihm im Ausschuss nicht zugestimmt haben – wir haben ihn auch de facto nicht diskutiert, wenn ich mich richtig erinnere –, nämlich betreffend die Frage der Einführung eines Modellprojekts zur Verbesserung der Unmittelbarkeit von Einvernahmen. Wir würden ein Modellprojekt vor­schlagen, bei dem man audiovisuelle Aufzeichnungen von den entsprechenden Einver­nahmen macht, weil das ein wesentlicher Punkt sein kann, der es den Richterinnen und Richtern im Nachhinein ermöglicht, sich die erste Einvernahme besser anzusehen. Mo­mentan ist es so, dass man den Verlauf dann im Protokoll sieht, aber es macht einen wesentlichen Unterschied, wenn man auf einer Aufnahme, einer Videoaufzeichnung se­hen kann, wie der Beschuldigte oder auch Zeugen sich verhalten haben, wie die Gestik und die Mimik waren.

Das wird jedenfalls mehr helfen, als wenn man dann Monate später nur dieses Pro­tokoll liest, das zwar wichtig ist, aber hier gäbe es eben auch eine andere Möglichkeit. Wir haben ja nur ein Modellprojekt vorgeschlagen, sodass das Bundesministerium für Justiz einmal schauen könnte, wie man solche Maßnahmen auch sinnvoll umsetzen könnte. Das ist eine Kostenfrage, die meiner Meinung nach in dem Zusammenhang nicht sonderlich relevant sein wird, denn das ist etwas, was mittlerweile sehr einfach umzusetzen ist. Dementsprechend würde ich es auch hier für sinnvoll halten, wenn Sie sich vielleicht noch einen Ruck geben und diesem Modellprojekt, das sicher auch den


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