Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 37

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

folgen, selbst wenn diese Merkmale in unmittelbaren Zusammenhang mit der begange­nen Straftaten stehen.

Der vorliegende Abänderungsantrag soll deshalb im Sinne der Richtlinie 2012/29/EU sicherstellen, dass Opfer von Hasskriminalität und von in diskriminierender Absicht be­gangenen Straftaten jedenfalls eine hinreichende Überprüfung ihrer individuellen Schutz­bedürftigkeit im Rahmen des Strafverfahrens erfahren.

Ziffer 2:

Es sollte zumindest die Möglichkeit geschaffen werden, dass Erhebungen zum Beste­hen oder Nichtbestehen besonderer Schutzbedürfnisse auf Verlangen des Opfers von einem Opferschutzdienst durchgeführt werden. Dies hätte den Vorteil, dass Opfer rasch die notwendige Unterstützung finden und dass ein Gespräch, das Umstände erörtert, die besondere Schutzbedürfnisse begründen könnten, in einem geschützten und ver­traulichen Rahmen stattfinden.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


11.30.29

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Als Erstes komme ich gerne der Bitte von Kollegin Holzinger nach und möchte die 60 Schüler und Schülerinnen des Polytechnikums in Mondsee begrü­ßen. Herzlich willkommen im Parlament! (Allgemeiner Beifall.)

Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie ist ein weiterer Meilenstein, ein weiterer Mosaik­stein, der zur nochmaligen Verbesserung eines schon sehr gut ausgebauten Gewalt- und Opferschutzes hier in Österreich führt. Dafür und auch für die gelungene Umset­zung herzlichen Dank, Herr Minister! Auch was wir diesbezüglich im Ausschuss disku­tiert haben wurde oder wird jetzt zum Teil im Zuge der Debatte in Form von Abän­derungsanträgen eingebracht.

Was ist nun durch die Umsetzung dieser Richtlinie für die Opfer geleistet, gemacht wor­den? – Der Opferbegriff wird ausgeweitet. Bestimmte Opfergruppen sind automatisch besonders schutzwürdige Opfer, nämlich Opfer, die sexuelle Gewalt in der Familie er­leiden, aber auch Minderjährige sind unter besondere Schutzwürdigkeit gestellt. Das ist ein wichtiger Punkt.

Es ist bei der Umsetzung dieser Richtlinie auch vermerkt, dass Opfer informiert werden müssen, wenn Täter aus dem Gefängnis entlassen werden oder wenn sie fliehen. Auch das ist eine wichtige Maßnahme, die zur Sicherheit der Opfer beiträgt.

Weiters kann eine Tat, wenn sie im Ausland begangen wurde, auch hier im Inland an­gezeigt werden. Auch das ist ein wichtiger Schritt, um Opferschutzrechte zu stärken.

Außerdem ist es nun möglich, entsprechende Standards – Standards für die Prozess­begleitung – zur Anwendung zu bringen.

Darüber hinaus wird ein Kriterienkatalog für schutzwürdige Opfer erstellt und taxativ dann entsprechend ausgeführt. Das wird dann von Ihnen im Ministerium umgesetzt.

Alles in allem bin ich froh, dass durch diese Novelle ein weiterer Schritt zur optimalen Umsetzung der Opferrechte, der Opferschutzrechte gesetzt wird. Wir haben in diesem Zusammenhang europaweit Vorbildwirkung. Ich bin auch froh, dass Kollegin Becher Wünsche des Präsidenten Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Landesgerich­tes für Strafsachen und Obmann der Fachgruppe Strafrecht in der Richtervereinigung, eingebracht hat und diesen hier nun Rechnung getragen wird, dass nämlich Opfern


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite