Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Justiz wesentlich helfen würde, noch zustimmen könnten.
Wir haben im Ausschuss einem Teil dieser Regierungsvorlage nicht zugestimmt. Wir werden es deswegen nicht getrennt abstimmen, weil die FPÖ einen sinnvollen Abänderungsantrag zur Frage der Einsicht ins Kontenregister eingebracht hat. Ich sehe das anders als Kollegin Karl und Kollege Steinhauser. Ich glaube, dass auch eine Einschau in das Kontenregister ein Eingriff in die Privatsphäre ist, dass es sich sehr wohl auch dann, wenn man nur die äußeren Kontendaten sieht, um eine Einschau in die Privatsphäre handelt und man daraus auch Dinge ableiten kann. Deswegen haben wir das damals schon abgelehnt.
Natürlich handelt es sich hier nur um das Nachvollziehen der entsprechenden Bestimmungen in der Strafprozessordnung, aber wir glauben weiterhin, dass es eine gerichtliche Bewilligung geben sollte, weil das wesentlich sinnvoller ist und in unserem System, das wir momentan haben, auch wesentlich systemkonformer wäre. Dementsprechend werden wir diesem Abänderungsantrag der FPÖ zustimmen.
Wir werden aber in dritter Lesung dem ganzen Paket trotzdem zustimmen, weil wir meinen, dass die positiven Dinge jedenfalls überwiegen und gerade die Bestimmungen zum Opferschutz sehr, sehr sinnvoll sind und dementsprechend auch unterstützt werden sollen. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Steinhauser.)
11.37
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.
11.37
Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Bevor ich zum Thema spreche, darf ich ebenfalls eine Besuchergruppe begrüßen, und zwar den Seniorenbund aus Piringsdorf, aus dem schönen Mittelburgenland. Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)
Nun zum Thema: Wenn ein Mensch Opfer eines Gewaltverbrechens oder eines Raubüberfalls wird, dann ist das in der Regel schon ein ziemlich harter Schlag. Der kostet viel Kraft, viel Energie. Ich kenne Menschen, die betroffen sind, die auch teilweise traumatisiert sind. Wenn dann aber auch noch die Mühlen der Justiz anfangen zu mahlen und die Personen vor Gericht erscheinen müssen, dann ist das für diese Menschen oft ein Spießrutenlauf, weil sie die Tat nochmals erleben und das alles wieder hochkommt – also ohnedies eine sehr schwierige Situation.
Es ist positiv, dass Österreich mit Sicherheit zu jenen Ländern gehört, wo der Opferschutz derartig betroffener Menschen europaweit vorbildlich ist. Dennoch wird permanent an Verbesserungen und Vereinfachungen gearbeitet. Danke, Herr Bundesminister, dass es hier – es wurde schon erwähnt – einen allgemeinen Konsens gibt und dass Sie diesbezüglich auch sehr aktiv sind.
Wir leben in schwierigen Zeiten. Wir leben in Zeiten, in denen die Gewaltbereitschaft größer wird und leider Gewalttäter auch aggressiver werden. Daher wollen Menschen, die Opfer von derartigen Gewalttätern sind, geschützt werden, dass sie nicht im Strafverfahren wieder mit diesen Gewalttätern konfrontiert werden und, wie gesagt, alles wieder hochkommt.
Daher gibt es heute Verbesserungen. Wir setzen dabei auch einige Richtlinien der Europäischen Union um: die Richtlinien für Opferschutz, Rechtsbeistand und andere. Wir wollen eben die Lage der Menschen, die unschuldig in die Hände von derartigen Gewaltverbrechern kommen, verbessern. Daher ist es wichtig, dass die Rechte ausgebaut
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