Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 40

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werden, und auch besondere Schutzbedürfnisse von Opfern in Verfahren sollen früh­zeitig festgelegt werden. Das soll eine Grundlage für die Gewährung von speziellen Schutzrechten sein. Das halte ich für sehr wichtig.

Der Opferschutz soll bereits im Vorfeld des Ermittlungsverfahrens, aber auch im Ermitt­lungsverfahren an sich und dann auch beim Abschluss eines allfälligen Rechtsmittel­verfahrens, also sehr umfassend, stattfinden. Das bedeutet, dass es vom Anbeginn des Verfahrens bis zu seinem Ende eine qualifizierte Unterstützung für die Opfer gibt.

Opfer von häuslicher Gewalt oder von Sexualdelikten, aber auch minderjährige Opfer gel­ten künftig vor Gericht ohne Ausnahme als besonders schutzbedürftig und haben so­mit besondere Rechte, zum Beispiel, dass sie eine Vertrauensperson beiziehen kön­nen, aber auch, dass es eine schonende Einvernahme gibt.

Bei allen Opfern soll die Zuerkennung dieser besonderen Schutzbedürftigkeit anhand von den im Gesetz aufgezählten Kriterien rasch und individuell erfolgen. Es wird insbe­sondere auf minderjährige Opfer eingegangen. Da soll eine Vernehmung schonend und auch altersgemäß durchgeführt werden.

Es sollen aber auch Verständigungsrechte zum Tragen kommen, und zwar müssen, wenn Gewalttäter freigelassen werden oder gar fliehen, die Opfer sehr rasch davon in­formiert werden, weil sie das natürlich massiv betrifft. Das ist von besonderer Bedeu­tung.

Lassen Sie mich aber aus aktuellem Anlass auch etwas zum Thema Opfer und Gewalt sagen. Vergewaltigung passiert leider immer wieder, wie zuletzt in Wien, wo eine junge Frau vergewaltigt wurde, und auch in Graz, wo ein Vergewaltigungsversuch unternom­men wurde. Das ist eine schlimme Sache für die Opfer. Vergewaltigung ist ein schänd­liches Verbrechen, und für dieses gibt es eine Eigenverantwortung. Da muss man sehr wohl auch die Meinung der Bürger berücksichtigen, die sagen, dass für Asylwerber und für Menschen, die in Österreich bleiben wollen, eine solche Straftat, wenn sie von ih­nen begangen wird, auch Konsequenzen haben muss, denn Vergewaltigung ist ein Ver­brechen, das in Österreich – genauso wie in Syrien und auch im Irak – nicht geduldet wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Daher müssen diese Menschen bedenken und auch damit konfrontiert werden, dass sie, wenn sie ein derartiges Verbrechen begehen, nicht in Österreich bleiben dürfen. Ich bin dafür (Abg. Hagen: Ich auch!), und das fordern auch viele Menschen. Ich halte es für richtig, dafür verurteilt zu werden und dann auch das Land verlassen zu müssen. Das ist eine notwendige Maßnahme. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Abgeordne­ten Wittmann und Hagen.)

11.42


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


11.42.20

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bin erfreut über die abschließende Aussage meines Vorredners, des Kollegen Berlakovich. Auch ich habe gestern diese Probleme angesprochen und kriti­siert, dass diese Menschen nicht abgeschoben werden. Ich freue mich, dass die ÖVP diese meine Kritik jetzt aufgenommen hat. Ich habe dem neuen Innenminister angebo­ten, dass ich mitarbeite, um genau in solchen Fällen, wie Kollege Berlakovich sie jetzt angesprochen hat und wo er richtigerweise gesagt hat, dass Vergewaltigung in Syrien und in Afghanistan und sonstwo überall verboten ist, Verbesserungen herbeizuführen.

Wichtig ist, dass wir rigoros gegen solche Menschen vorgehen und ihnen zeigen, wo die Grenzen sind. Das sind für mich keine schutzbedürftigen Menschen, im Gegenteil,


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