Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 41

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die gehören mit jeglicher Möglichkeit der Strafjustiz verfolgt und ausgewiesen. – Das ist ein ganz wichtiger Punkt, meine Damen und Herren.

Nun zum vorliegenden Gesetzesänderungsvorschlag. – Es sind darin einige Punkte ent­halten, die wir absolut unterschreiben können. Dazu gehört der Opferschutz, der natür­lich eine ganz wichtige Maßnahme ist. Es wurde schon mehrfach angesprochen, dass gerade in speziellen Bereichen – bei Opfern von Sexualdelikten, vor allem bei Kindern, und so weiter – Opferschutz enorm wichtig ist. Ich als Polizeibeamter im Zivilberuf ken­ne viele Fälle, wo ich aus der Praxis sagen kann, dass es äußerst notwendig ist, diese Menschen zu schützen, diesen Menschen zu helfen und da den Opferschutz auszu­weiten. Das ist eine Maßnahme, die meine Fraktion immer stark vertreten hat und hin­ter der wir ganz klar stehen.

Womit wir aber nicht einverstanden sind, das ist die Änderung der Strafprozessord­nung, über die – und da habe ich ein großes Problem beim Zustimmen – auch Täter­schutz umgesetzt wird. Ich bin da sehr kritisch. Wir werden dem Täterschutz nicht zu­stimmen. Ich erkläre kurz, warum.

Im Bereich des Strafverfahrens wird jetzt die Möglichkeit geschaffen, die Überwachung bei der Kommunikation zwischen einem inhaftierten Beschuldigten, also einem Täter, einem vermeintlichen Täter, und seinem Verteidiger nicht mehr vorzunehmen.

Ich erinnere daran: Ich habe hier schon öfter von Friedensrichtern, speziell im islami­schen Bereich, gesprochen, die die Strafjustiz unterbinden beziehungsweise untergra­ben. Das ist in Deutschland gang und gäbe, in Österreich auch schon teilweise der Fall. Und bei dieser Maßnahme sehe ich ein großes Problem.

Warum? – Polizeikollegen, die die türkische Sprache gelernt haben und die dann bei solchen Vernehmungen beziehungsweise bei solchen Gesprächen mit türkischen An­wälten dabei waren, haben mir erzählt, dass da eigentlich etwas ganz anderes be­sprochen wurde, als dann übersetzt worden ist. Ich glaube, das ist schon etwas, was uns zu denken geben sollte.

Es ist so, dass diese islamischen Friedensrichter, die die Justiz untergraben, mit den Familien Deals ausmachen, wo es immer um Geld geht. Da wird dann Geld ausbe­zahlt – damit ist der Täter geschützt, und das Opfer bekommt Geld. Man regelt das Ganze so, dass man dann plötzlich nichts mehr von der Straftat weiß. Das ist gang und gäbe, da können Sie jeden Polizisten und jeden Untersuchungsrichter und jeden Staats­anwalt fragen, dafür gibt es viele Beispiele.

Genau dieses Problem sehen wir beim Täterschutz, und genau deswegen sehen wir uns gezwungen, diese Verschlechterung beziehungsweise Behinderung bei der Aufklä­rung abzulehnen und hier ganz klar zu sagen, dass wir diese Maßnahme nicht mittra­gen können. Das geht unserer Meinung nach in die falsche Richtung. Daher: Opfer­schutz ja, aber Täterschutz nein! (Beifall beim Team Stronach.)

11.46


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Be­cher. – Bitte.

 


11.46.44

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Ganz kurz zum Opferschutz – es wurde ja schon sehr viel dazu gesagt –: Es sind wichtige Punkte, die in diesem Bereich mit dieser Novelle um­gesetzt werden sollen: beginnend mit der Erleichterung der gegenseitigen Anerken­nung von gerichtlichen Urteilen darüber, dass die Opfer von Straftaten bereits bei der Anzeige unterstützt werden sollen, bis hin zur besseren Informationspflicht für die Op­fer und der Einführung von Verteidigungsrechten und auch der Maßnahme, dass man


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