bekommen. Nein, die sollen sie gleich von uns, unmittelbar, nachdem sie Opfer geworden sind, bekommen können – und daher auch im Bereich der Polizei, weil normalerweise ja doch die Polizei die erste Behörde ist, die mit Opfern zu tun hat.
Das ist es, worauf es uns ankommt: ganz konkrete Taten zu setzen, deren Wirkungen die Bevölkerung spürt! Und ich bin mir sicher, dass das gerade mit der heutigen anstehenden Beschlussfassung in mustergültiger Weise gelingen kann. Wir wollen nicht, dass eingeschüchterte Opfer, Opfer in Abhängigkeitsverhältnissen und auch Opfer von Hass und Kriminalität oder dass gar Kinder als Opfer aus Furcht, Angst, Scham oder Sorge um ihr Fortkommen oder aber auch aus Mangel an Vertrauen in die Behörden nicht umfassend davon berichten können, was ihnen an Leid zugefügt wurde. Wir brauchen daher entsprechende Verankerungen im Gesetz und in weiterer Folge natürlich auch eine konsequente Vollziehung dieser Bestimmungen im Interesse der Opfer, um diese auch wirklich zu ihrem Recht kommen zu lassen und sicherzustellen, dass sie sich vertrauensvoll und ohne Gefühle von Angst oder Beklemmung an die staatlichen Behörden wenden können, damit sie ihre berechtigten Interessen auch tatsächlich effektiv durchsetzen können.
Wir wissen aber auch – und das möchte ich nicht unerwähnt lassen –, dass wir das mit der Polizei und der Justiz alleine nicht wirklich schaffen können. Ich bin daher besonders dankbar den Opferschutzeinrichtungen, die es in Österreich gibt und die sehr effektiv arbeiten. Ich denke da an die Opferhilfsorganisation WEISSER RING, die Gewaltschutzzentren, die Kinderschutzzentren, bis hin zu den Organisationen LEFÖ und ZARA, die sich Opfern von Gewalt in besonderem Maße widmen. Danke an alle, die sich in diesem Bereich so stark engagieren! Es ist auch in diesem Bereich wirklich erstaunlich und sehr beeindruckend, was unsere Zivilgesellschaft in Form von Freiwilligenorganisationen im Interesse von uns allen tatsächlich leistet. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ein kurzer Rückblick macht eigentlich sicher: Bis 2008 – das ist noch gar nicht so lange her – hat es praktisch keine ausgeprägten Opferrechte in der Strafprozessordnung gegeben. Das war eher so eindimensional, da ging es um den Täter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, sonst gab es eigentlich nichts. Das Opfer hat eigentlich keine wirklich eigenständige Position gehabt.
Seither ist in dieser Hinsicht, Gott sei Dank – auch mit Ihrer Unterstützung! –, viel geschehen. Man darf sich jetzt nicht auf dem ausruhen, was da schon an Erfolgen erzielt wurde, wir werden da weitermachen müssen, aber es ist schon wesentlich, dass Gerechtigkeit nicht nur der Beschuldigte einfordern kann und soll, sondern vor allem auch das Opfer einer Straftat, und darum geht es uns bei der Umsetzung dieser Richtlinie in ganz besonderem Maße.
Ich glaube, dass das, was hier geregelt werden soll wirklich Sinn macht: die Erweiterung des Opferbegriffs, die Schaffung einer neuen Opferkategorie für besonders schutzbedürftige Opfer und das verbesserte Informationsangebot, das ja schon bei der Polizei beginnt, und, Kollege Steinhauser, normalerweise gibt es ja, wenn es funktioniert, schon bei der Polizei eine entsprechende Vermittlung an Opferschutzeinrichtungen. Das ist wirklich etwas, was Sinn macht. Das hat sich jedenfalls bisher bewährt. Es kann vielleicht in Zukunft noch da oder dort ausgebaut werden – und soll es auch! Dafür bin ich offen.
Wichtig ist natürlich auch, dass wir in unserem Bereich dafür sorgen, dass durch ein entsprechendes Ausbildungsprogramm für alle Bediensteten in der Justiz sichergestellt wird, dass dieser Opferschutz auch in der Praxis jenes Augenmerk erhält, das ihm jetzt von Gesetzes wegen zusteht. Auch darüber werden wir intern sprechen, und auch diesbezüglich werden wir im Bereich der Ausbildung der Justizbediensteten einiges verbessern.
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