Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 44

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Problem mit der Waffengleichheit wird dadurch vermieden, dass auch der Staatsan­waltschaft keine Kopie einer solchen Aufnahme zur Verfügung zu stellen ist (die Auf­nahme ist durch das Gericht zu verwahren, das die kontradiktorische Vernehmung durch­geführt hat).

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Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Dr. Brandstetter hat sich zu Wort ge­meldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


11.51.41

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Schülerinnen und Schü­ler aus den Bundesländern! Ich freue mich wirklich sehr darüber, heute hier zu Beginn der Behandlung der Justizpunkte festhalten zu können, dass wir mit dem, was zur Be­schlussfassung ansteht, eigentlich genau das tun, was zu Recht auch immer wieder eingefordert wird, nämlich konkrete Arbeit zum Vorteil der Bevölkerung zu leisten, die man auch tatsächlich spürt.

Das ist aber – und gerade heute sieht man das auch – ein großes Verdienst der kons­truktiven Arbeit im Justizausschuss, für die ich mich sehr herzlich hier bedanken möch­te. Ganz besonders bedanken möchte ich mich auch für den Abänderungsantrag der Justizsprecher der Regierungsparteien betreffend die Verfügbarkeit audiovisueller Auf­zeichnungen von Deliktsopfern. Ich denke, es war ein sehr guter Weg, das noch einer besseren Lösung zuzuführen, vor allem dort, wo wir in der Hitze des Gefechts die Sen­sibilität dieser Problematik nicht ausreichend scharf gesehen haben.

Ich bin Ihnen dankbar, Frau Abgeordnete Wurm, dass Sie erwähnt haben, dass nicht zu­letzt auch unsere Richterschaft da sehr gut reagiert hat und sofort mit Änderungsvor­schlägen an die Öffentlichkeit getreten ist, namentlich Präsident Forsthuber. Ich bin stolz auf eine Justiz, die solche Richter hat, nämlich Richter, die wirklich auch in solchen, durchaus sehr schwierigen Problembereichen ganz konkrete Lösungsvorschläge ma­chen können, die wir dann auch sehr gerne hier umsetzen.

Im Übrigen ergibt sich aus dem Abänderungsantrag kein wirkliches verfassungsrechtli­ches Problem, weil die Einschränkung der Verfügbarkeit für diese Aufzeichnungen, ins­besondere von kontradiktorischen Einvernahmen mit vorwiegend Opfern von Sexual­delikten, auch für die Staatsanwaltschaft gilt. Das ist für beide Seiten bei Gericht ver­fügbar, sowohl für die Staatsanwaltschaft als auch für die Verteidigung, ist dort auch einsehbar – aber nicht mehr! Das heißt, der verfassungsrechtlich vorgegebene Grund­satz der Waffengleichheit wird damit eingehalten. Und dafür noch einmal ein herzliches Dankeschön an die beiden Justizsprecher der Regierungsparteien, die da sehr, sehr rasch reagiert haben.

Ja, eigentlich freut es mich auch sehr, dass gerade dieses Gesetzesvorhaben, über das wir heute hier diskutieren, ganz deutlich macht, dass uns die Opfer von Straftaten ein ganz besonderes Anliegen sind. Denn eines muss man schon sagen: Opfer einer Straftat kann jeder von uns werden. Jederzeit! Jedem kann das jederzeit passieren, und daher ist es wichtig, dass man Opfer von Straftaten konkret und individuell nach ih­ren Bedürfnissen behandelt und unterstützt und ihnen auch die Rechtsposition sichert, die sie verdienen, und dass man gewährleistet, dass sie sich auch von den Strafverfol­gungsbehörden ernst genommen und von der Gesellschaft unterstützt fühlen.

Ich bekenne mich auch dazu, dass wir mit unserem Budget alles das, was an psy­chosozialer Unterstützung für Opfer notwendig ist, finanzieren – einfach deshalb, weil dieses Problem bei uns entsteht. Und eines wollen wir alle nicht haben: dass Opfer von Straftaten dann von einer Behörde zur anderen laufen müssen, um Unterstützung zu


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