Klar ist auch: Im Sinne der Waffengleichheit und im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention gehört zur Balance in einem Verfahren auch eine ausreichende Verteidigungsmöglichkeit.
Es ist so, dass wir im Sinne der Richtlinienumsetzung auch Bestimmungen vorgesehen haben, die im Interesse jener sind, die in den Verdacht geraten, eine Strafhandlung begangen zu haben. Es soll deren vertrauliche Kommunikation mit ihrem Verteidiger in einem breiteren Umfang als bisher geschützt werden, und im Sinne der MRK unzulässige Tatprovokationen sollen durch die Androhung eines Verfahrenshindernisses, konkret der Einstellung des Verfahrens, verhindert werden. Das sind Konsequenzen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, die ja bei uns im Verfassungsrang steht.
Insgesamt ist dies also, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein, wie ich glaube, ausgewogenes, vernünftiges Paket. Es setzt, wenn ich so sagen darf, die Linie unseres Hauses fort: die Linie der Vernunft bei doch genauer und sorgfältiger Abwägung aller Interessen, die es da zu berücksichtigen gilt.
Ich möchte noch kurz zu einigen Punkten Stellung nehmen, die hier im Zuge der Debattenbeiträge ventiliert worden sind.
Was das Kontenregister betrifft, möchte ich nur noch einmal klarstellen, dass die Auskunft bezüglich der Frage, wer überhaupt ein Konto bei welcher Bank hat, schon bisher den Staatsanwaltschaften zustand. Das bedurfte auch bisher keiner gerichtlichen Bewilligung, nur war es bisher so, dass die Staatsanwaltschaften im Prinzip sämtliche Banken anschreiben mussten, um herauszufinden, ob eine bestimmte tatverdächtige Person eine Kontoverbindung hat oder nicht.
Das wollen wir jetzt für die Staatsanwaltschaften durch das zentrale Kontenregister vereinfachen – mehr ist das nicht. Also hier jetzt zusätzliche Hürden oder Hindernisse einzubauen, wäre weder sinnvoll noch notwendig und würde natürlich auch den Zweck der Verfahrensbeschleunigung, der uns sehr wichtig ist und sehr wichtig sein muss, konterkarieren.
Zum Thema audiovisuelle Aufzeichnung als Modellversuch möchte ich nur Folgendes sagen: Kollege Scherak, wir haben solche Modellversuche, die laufen ja schon. Wir haben auch schon Erfahrungen damit gemacht. Die, die in der Praxis tätig sind, wissen, dass auch im Bereich der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft üblicherweise die Einvernahmen aufgezeichnet werden. Das wirklich flächendeckend und lückendicht zu machen, ist schon ein erheblicher Aufwand, weil man damit ja schon bei der Polizei beginnen müsste, und es stellen sich dann natürlich schon auch Fragen in Bezug auf Datenschutz und in Bezug auf Persönlichkeitsrechte, wie wir gerade heute gesehen haben in Bezug auf die Aufzeichnungen kontradiktorischer Einvernahmen von Opfern von Sexualdelikten. Aber wir arbeiten daran, und da gibt es schon entsprechende Erfahrungen und Initiativen.
Eines noch: Es ist selbstverständlich keine Frage, dass eine Vergewaltigung, selbstverständlich auch eine versuchte Vergewaltigung, ein schweres Verbrechen darstellt, das schon nach jetziger Rechtslage juristisch alle Konsequenzen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts ermöglicht. Das ist jetzt schon so – das wollte ich eben auch nur noch gesagt haben.
Im Übrigen freue ich mich über die Debattenbeiträge und über die Anregungen, die ich ihnen entnommen habe, wie auch der Debatte im Justizausschuss, die gleichfalls sehr konstruktiv war. Ich sage noch einmal, dass wir bei uns im Ministerium ein wirklich großartiges und sehr effektives Team haben. Wann immer es die Notwendigkeit für Veränderungen, für Weiterentwicklungen gibt, stehen wir da gerne zur Verfügung. Meine Damen und Herren Abgeordneten: Sie wünschen, wir spielen! Wir haben mit heute, wie ich glaube, schon an die 35 Gesetze in unserem Zuständigkeitsbereich umgesetzt, mindestens eines pro Monat.
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