Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 46

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Klar ist auch: Im Sinne der Waffengleichheit und im Sinne der Europäischen Men­schenrechtskonvention gehört zur Balance in einem Verfahren auch eine ausreichende Verteidigungsmöglichkeit.

Es ist so, dass wir im Sinne der Richtlinienumsetzung auch Bestimmungen vorgesehen haben, die im Interesse jener sind, die in den Verdacht geraten, eine Strafhandlung be­gangen zu haben. Es soll deren vertrauliche Kommunikation mit ihrem Verteidiger in einem breiteren Umfang als bisher geschützt werden, und im Sinne der MRK unzuläs­sige Tatprovokationen sollen durch die Androhung eines Verfahrenshindernisses, kon­kret der Einstellung des Verfahrens, verhindert werden. Das sind Konsequenzen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, die ja bei uns im Verfassungsrang steht.

Insgesamt ist dies also, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein, wie ich glaube, ausgewogenes, vernünftiges Paket. Es setzt, wenn ich so sagen darf, die Linie unseres Hauses fort: die Linie der Vernunft bei doch genauer und sorgfältiger Abwägung aller Interessen, die es da zu berücksichtigen gilt.

Ich möchte noch kurz zu einigen Punkten Stellung nehmen, die hier im Zuge der De­battenbeiträge ventiliert worden sind.

Was das Kontenregister betrifft, möchte ich nur noch einmal klarstellen, dass die Aus­kunft bezüglich der Frage, wer überhaupt ein Konto bei welcher Bank hat, schon bisher den Staatsanwaltschaften zustand. Das bedurfte auch bisher keiner gerichtlichen Be­willigung, nur war es bisher so, dass die Staatsanwaltschaften im Prinzip sämtliche Banken anschreiben mussten, um herauszufinden, ob eine bestimmte tatverdächtige Per­son eine Kontoverbindung hat oder nicht.

Das wollen wir jetzt für die Staatsanwaltschaften durch das zentrale Kontenregister vereinfachen – mehr ist das nicht. Also hier jetzt zusätzliche Hürden oder Hindernisse einzubauen, wäre weder sinnvoll noch notwendig und würde natürlich auch den Zweck der Verfahrensbeschleunigung, der uns sehr wichtig ist und sehr wichtig sein muss, kon­terkarieren.

Zum Thema audiovisuelle Aufzeichnung als Modellversuch möchte ich nur Folgendes sagen: Kollege Scherak, wir haben solche Modellversuche, die laufen ja schon. Wir ha­ben auch schon Erfahrungen damit gemacht. Die, die in der Praxis tätig sind, wissen, dass auch im Bereich der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft üblicherwei­se die Einvernahmen aufgezeichnet werden. Das wirklich flächendeckend und lücken­dicht zu machen, ist schon ein erheblicher Aufwand, weil man damit ja schon bei der Polizei beginnen müsste, und es stellen sich dann natürlich schon auch Fragen in Be­zug auf Datenschutz und in Bezug auf Persönlichkeitsrechte, wie wir gerade heute ge­sehen haben in Bezug auf die Aufzeichnungen kontradiktorischer Einvernahmen von Opfern von Sexualdelikten. Aber wir arbeiten daran, und da gibt es schon entsprechen­de Erfahrungen und Initiativen.

Eines noch: Es ist selbstverständlich keine Frage, dass eine Vergewaltigung, selbstver­ständlich auch eine versuchte Vergewaltigung, ein schweres Verbrechen darstellt, das schon nach jetziger Rechtslage juristisch alle Konsequenzen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts ermöglicht. Das ist jetzt schon so – das wollte ich eben auch nur noch gesagt haben.

Im Übrigen freue ich mich über die Debattenbeiträge und über die Anregungen, die ich ihnen entnommen habe, wie auch der Debatte im Justizausschuss, die gleichfalls sehr konstruktiv war. Ich sage noch einmal, dass wir bei uns im Ministerium ein wirklich großartiges und sehr effektives Team haben. Wann immer es die Notwendigkeit für Ver­änderungen, für Weiterentwicklungen gibt, stehen wir da gerne zur Verfügung. Meine Damen und Herren Abgeordneten: Sie wünschen, wir spielen! Wir haben mit heute, wie ich glaube, schon an die 35 Gesetze in unserem Zuständigkeitsbereich umgesetzt, min­destens eines pro Monat.

 


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