Ich danke Ihnen letztlich auch für die konstruktive Unterstützung Ihrerseits, und ich hoffe, wir werden auch in diesem Themenbereich noch die eine oder andere Verbesserung gemeinsam erzielen können. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.03
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
12.03
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich kann nahtlos an die Worte des Herrn Bundesministers anschließen, aber vielleicht noch die eine oder andere Bemerkung dazu.
Ich halte diese Novelle beziehungsweise die Richtlinie, die wir hier im Bereich des Opferschutzes umsetzen, für keine phänomenale Änderung. Das aber nicht deswegen, weil das nicht notwendig wäre, sondern weil Österreich im Opferschutzbereich sowieso Vorreiter ist und daher nicht mehr viele Anpassungen an diese Richtlinie notwendig waren. Jene Anpassungen, die gemacht werden, gehen aber durchaus in die richtige Richtung, nämlich besondere Schutzbedürftigkeit bei bestimmten Delikten oder bei bestimmten Situationen oder bei Jugendlichen oder bei anderen, die eben eine besondere Schutzwürdigkeit haben. Ich glaube, dass es eine ganz besonders richtige Richtungsvorgabe ist, da einen speziellen Opferschutz einzuführen.
Ich meine darüber hinaus, dass Österreich in diesen Bereichen durchaus zu den führenden Staaten der Welt zählt, daher ist die Umsetzung dieser Richtlinie nur mehr in Nuancen notwendig, weil wir das schon weit vor der Zeit gemacht haben.
Zur Konteneinsicht: Wenn man ein Kontenregister einführt, dann wird es wohl auch zweckdienlich sein, dass man auf dieses Kontenregister zugreifen kann, insbesondere, wie der Herr Bundesminister schon ausgeführt hat, da die Staatsanwaltschaft schon vorher Konten abfragen konnte, indem sie alle Banken angeschrieben hat. Wenn man jetzt die technische Errungenschaft eines zentralen Kontenregisters einführt – ich glaube, wir haben es vor drei Jahren eingeführt –, dann ist es wohl auch zweckdienlich, dass die Strafbehörden darauf zugreifen können. Ich denke nicht, dass man da noch Hürden aufbauen sollte, obwohl ich in diesen Bereichen tendenziell immer für richterliche Aufsicht bin.
Was die Verbesserung der Möglichkeiten der Kommunikation zwischen Verteidiger und Beschuldigtem betrifft, halte ich auch diese Verbesserungen für notwendig und auch für die Weiterentwicklung unseres Rechtssystems für erforderlich. Herr Kollege Hagen, ich glaube, Sie gehen da von falschen Tatsachen aus. Der Friedensrichter ist davon nicht ausgenommen, sondern ausschließlich der Rechtsbeistand. (Zwischenruf des Abg. Hagen.) Also wenn dort jemand einen Islamisten besucht und den seelisch betreut, ist er von der Überwachung der Kommunikation nicht ausgenommen, sondern nur sein Rechtsbeistand (Abg. Hagen: Aber wenn der Rechtsbeistand mit dem Friedensrichter gesprochen hat, …!), und das halte ich für in Ordnung, weil auch eine Verteidigung gewisse Rechtsschutzbedürfnisse hat, die da auch gegeben sein sollen.
Die Tendenz dieser Bestimmungen: Mehr Schutz für die Opfer, Gewährleistung einer ordentlichen Verteidigung der Beschuldigten, und letztendlich ist der Zugriff auf die Möglichkeiten, die wir gesetzlich eingeräumt haben, richtig und voll zu unterstützen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.06
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich, wie immer, über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
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