hen wird? Ist das dann erfüllt? – Also, wir sehen, man hat eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen.
Es werden sich sicherlich etliche darüber freuen – in erster Linie einmal die Kriminellen und allenfalls auch deren Rechtsanwälte, die das vertreten dürfen –, aber die Lösung des Problems haben wir damit nicht geschaffen, im Gegenteil. Wir haben wieder Sand in die Augen der Bevölkerung gestreut und wir tun so, als würden wir jetzt etwas reparieren, was viel leichter zu reparieren wäre. (Beifall bei der FPÖ.)
Und wie ist die Vorgangsweise? – Die Strafrechtsreform hat, wie gesagt, einen Vorlauf von Monaten, wenn nicht Jahren gehabt, und dieses Gesetz wird ohne jegliche Begutachtung hier durchgepeitscht – ohne jegliche Begutachtung! –, obwohl von verschiedenster Seite sehr massive Kritik daran geäußert wurde. Das wird einfach durchgezogen, weil man sagt: Jetzt muss man schnell reagieren, und wer weiß, wenn wir das jetzt nämlich wirklich in die Begutachtung schicken, dann wird das möglicherweise in der Luft zerrissen und wir können das dann nicht mehr so leicht durchziehen.
Daher unsere ganz klare Ansage: Zurück zur alten Gewerbsmäßigkeit! Auch wenn das in der konkreten Judikatur – also von Richtern – vielleicht zum Teil zu weit ausgelegt wurde, heißt das ja noch lange nicht, dass die Bestimmung nicht richtig ist. Man muss ja die Absicht nachweisen, dass sich der Täter dadurch ein Einkommen sichern will. Da muss man schauen: Welche Tatwaffe oder welches Werkzeug hat er verwendet? – Wenn man merkt, der hat professionelles Werkzeug, dann wird er nicht nur einmal einbrechen! Oder auch wenn jemand eben mit Drogen an der U6 steht und sie dort verkauft, dann tut er das ja nicht nur einmal! Das ist ja wohl ein Witz, nicht?
Die ermittelnden Beamten sind völlig verzweifelt! Die sagen: Wir können nichts mehr tun! Die lachen uns aus, weil sie genau wissen, selbst wenn wir sie jetzt anhalten, dann können wir ihnen nicht nachweisen, dass sie schon zwei Vortaten haben oder sonst etwas! – Also es ist tatsächlich eine sehr unangenehme Situation, wobei „unangenehme Situation“ leicht untertrieben ist, denn welchen Schaden Drogenmissbrauch anrichtet, das wissen wir alle! Und es ist ein völlig falscher Ansatz, das aufzuweichen, das ist auch jedem klar – natürlich schon beim Alkoholismus beginnend, aber eben auch im weiteren Bereich des Drogenmissbrauchs.
Diesen falschen Ansatz, diese soziale Schädlichkeit muss man zurückdrängen, und daher unser ganz klarer Ansatz: Zurück zur alten Bestimmung der Gewerbsmäßigkeit! Geben wir der Justiz und den Polizeibehörden die Möglichkeit, die Eindämmung der Drogenkriminalität mit wirklich wirksamen Mitteln durchzusetzen! (Beifall bei der FPÖ.)
12.19
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl ist der nächste Redner. – Bitte.
12.20
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Kollege Stefan! Ganz am Anfang habe ich geglaubt, ich kann sagen, ich bin mit Ihnen in vielem einer Meinung. Allerdings in der Schlussfolgerung, da unterscheiden wir uns.
Sie haben die Absicht im neuen Strafrecht dargestellt, und da waren viele damit konfrontiert, dass man der Ansicht war, dass manche Gerichte überbordend oft die Gewerbsmäßigkeit zuerkannt haben, wo sie eigentlich nicht beabsichtigt war oder wo gar keine Gewerbsmäßigkeit vorhanden war.
Ich glaube, man muss da sehr stark unterscheiden, um welche Deliktsbereiche es sich handelt. Im Bereich der organisierten Kriminalität ist der Suchtgifthandel ein Teil der Finanzierung der organisierten Kriminalität. Für die organisierte Kriminalität ist der Sucht-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite