Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 55

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Durch den Umstand, dass wir in der Vergangenheit immer wieder feststellen mussten, dass sich jetzt Gerichte, Staatsanwälte in sehr hohem Maße mit sogenannten – unter Anführungszeichen – „Hendldieben“ beschäftigen, indem man bei einer gestohlenen Zahn­pasta-Tube Gewerbsmäßigkeit konstruiert und die Leute eingesperrt hat, und dadurch, dass eigentlich all dieser Aufwand, diese Kompetenzen und diese Aufwendungen in den Großkriminalitätsbereich, dort, wo etwa organisierte Kriminalität gegeben ist, hineinflie­ßen müssen, war es notwendig geworden, eine eindeutige gesetzliche Regelung zu schaffen, dass man eben als neue Zielrichtung die Großkriminalität und nicht die Kleinst­kriminalität geschaffen hat, in der es natürlich relativ leicht ist, einen Erfolg einzufahren. Denn jemand, der eine Zahnpasta in der Hand hat, den kann man natürlich relativ leicht überführen und einsperren – und man hat dann einen Fall gelöst. Das ist vielleicht menschlich verständlich, aber es ist für den Gesetzgeber unakzeptabel.

Daher ist es einhellige – ich nehme an, der Herr Justizminister wird das heute auch noch darlegen – Fachmeinung gewesen, die Gewerbsmäßigkeit zu ändern.

Und da wir diese Missstände jetzt eben im Suchtmittelbereich erleben, haben wir auch im Suchtmittelgesetz die entsprechende Bestimmung nachgeschärft. Es gibt also eine Judikatur zu den unterschiedlichen Begriffen, und man soll da nicht so tun, als wäre das alles – Herr Kollege Stefan, es ist eigentlich eines Notars und eines Kollegen unwür­dig, wo wir sonst eigentlich immer ein hervorragendes Gesprächsverhältnis haben –, als wäre es absolut nicht vorhersehbar, wo das hingeht.

Wir haben Begrifflichkeiten gefunden, die ja wieder von Experten mitentwickelt worden sind, mit denen wir ganz genau, jetzt nahezu wie mit einem Lasermesser, jene Berei­che erfassen, wo diese Missstände stattfinden, und zukünftig – ab dem Sommer – wird sichergestellt, dass diese unerträglichen Verhältnisse so nicht mehr sein werden.

Ich möchte mich bei all jenen bedanken, die dazu beigetragen haben, dass wir eine der­art schnelle Lösung finden konnten. Ich glaube, das ist das Service, welches das Parla­ment der Bevölkerung liefern kann, das sie erwarten kann und das wir auch umsetzen können, müssen und auch tatsächlich getan haben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.34


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


12.34.23

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kollege Jarolim, man kann sich das Ganze lang und breit schönreden, aber deswegen wird es auch nicht besser. Ich meine, es sind hier drei Parteien, die doch sehr unter­schiedliche Zugänge zur Frage der Gewerbsmäßigkeit und zur Frage, wie man mit der Drogenszene umgeht, haben. Die FPÖ ist da auf der ganz klaren Linie von Law and Order und für mehr Bestrafung und glaubt, dass dies das Allheilmittel ist, aber Kollege Stefan hat trotzdem recht mit seiner Kritik diesen Antrag betreffend. Auf der anderen Seite stehen Kollege Steinhauser und ich, die auch sagen, dass mit diesem Antrag et­was schlichtweg nicht stimmt und dass dieser nicht sinnvoll ist.

Wir haben klar und deutlich gehört, wieso wir die Gewerbsmäßigkeit entsprechend adap­tiert haben. (Abg. Jarolim: Ihr seid der Wahrheit verhaftet!) – Das ist ja auch wahrhaf­tig, was ich hier spreche. Wir haben die Gewerbsmäßigkeit entsprechend geändert, weil eben die große Problematik gegeben war, dass ganz viele Leute aufgrund von eher nicht so relevanten Delikten, wie das Stehlen von Zahnpasta und so weiter, dem­entsprechend dann auch in die U-Haft gekommen sind. Wir wissen, dass es eines der größten Probleme in Österreich ist, dass die meisten Leute, die als Kleinkriminelle in die U-Haft hineinkommen, dann eher als Großkriminelle wieder rauskommen.

 


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