Genau deswegen haben wir damals zu Recht beschlossen, dass wir die Bestimmungen zur Gewerbsmäßigkeit entsprechend adaptieren, damit wir diese Problematik nicht mehr haben.
Jetzt ist dieses Gesetz seit dem 1. Jänner in Kraft und angeblich – Kollege Steinhauser hat mit seinem Lokalaugenschein auch noch sehr schön dargelegt, wieso das offensichtlich nicht so ist – ist seitdem alles ganz anders bei den zwei betreffenden U-Bahn-Stationen.
Wir haben auch versucht, ein bisschen herauszufinden, ob es dafür klare statistische Nachweise gibt. – Wir haben es nicht herausgefunden. Was wohl eher Fakt ist, ist, dass sich die Drogenszene, die in einer Großstadt wohl immer irgendwo ist, ganz einfach verlagert hat. Wir haben in Wien die Drogenszene früher am Karlsplatz gehabt, es gab Zeiten, in denen sie am Margaretengürtel war – dort ist sie übrigens immer noch in vielen Bereichen –, jetzt gibt es die Situation eben bei der Thaliastraße. Das heißt, es gibt eine Drogenszene in Wien, und diese verlagert sich entsprechend.
Offensichtlich gibt es jetzt diesbezüglich einen entsprechenden Aufruhr, und ÖVP und SPÖ versuchen, mit einer Änderung im Suchtmittelgesetz dieser Situation Herr zu werden. Das macht allein schon deswegen keinen Sinn, weil es keine Begutachtung gegeben hat und wir in keiner Art und Weise sinnvolle Stellungnahmen einholen konnten, ob es von Expertensicht so gesehen wird, dass damit das Problem in den Griff bekommen wird.
Kollege Steinhauser und ich haben im Ausschuss die Begutachtung beantragt; sie wurde abgelehnt. Das ist für mich nicht nachvollziehbar, denn gerade bei so einer Verschärfung, die von Ihnen beiden nicht sinnvoll begründet wird, wäre es sinnvoll, auch eine Begutachtung durchzuführen.
Abgesehen davon bin ich weiterhin der Meinung, dass wir mit den jetzigen Bestimmungen zur Gewerbsmäßigkeit klar das Auslangen finden würden. Es wäre unter Umständen ein größerer Aufwand, aber es wäre ohne Weiteres möglich, denn mir kann niemand erklären, dass, wenn ein Dealer bei der U-Bahn-Station Thaliastraße steht und tagtäglich versucht, sich damit ein entsprechendes Einkommen zu erwirtschaften, das nicht unter die Bestimmungen der Gewerbsmäßigkeit fällt.
Was Sie noch versuchen, ist, dass über das Suchtmittelgesetz in Zukunft öffentliches Ärgernis vermieden wird. Das ist völlig falsch, das ist das falsche Gesetz, das gehört ins Verwaltungsstrafrecht. Das hat im Suchtmittelgesetz schlichtweg nichts zu suchen und zeigt auch nur, dass Sie nicht sonderlich viel darüber nachgedacht haben, was Sie eigentlich wollen.
Als besonderes Schmankerl zum Schluss komme ich zu dem, was mich an Ihrem Antrag am meisten verwundert hat. In den Erläuterungen schreiben Sie nämlich, Sie wollen zwar das Dealen in der Öffentlichkeit bestrafen, aber – und jetzt zitiere ich – dass dadurch die Zahl der Dealer durch Festnahmen nicht zurückgehen wird, weil eine hohe Austauschbarkeit der Dealer besteht. – Zitatende.
Erklärt mir jetzt bitte irgendwer, was das bewirken soll? – Sie sehen, es gibt eine hohe Austauschbarkeit, es wird die Zahl der Dealer nicht zurückgehen, und Sie versuchen, mit dieser Regelung irgendwas zustande zu bringen. Das heißt, Sie wissen es selbst, Sie werden das Ziel nicht erreichen, aber Sie machen es halt einmal, weil es entsprechend funktioniert. (Abg. Fekter: Und Sie wollen nur zuschauen, oder wie?!) – Nein, Frau Kollegin Fekter, wir wollen nicht zuschauen, aber Sie werden, wenn Sie selbst in Ihrem Antrag reinschreiben, dass mit dem Mittel, das Sie hier vorschlagen, die Austauschbarkeit weiterhin gegeben sein wird und die Anzahl der Dealer auch weiterhin so hoch sein wird – das gestehen Sie ja selbst ein in diesem Antrag –, dem Problem nicht Herr werden.
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