Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 60

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lich das Vertrauen der Bevölkerung in die Möglichkeit der Sicherheitsbehörden, da auch wirklich einzuschreiten und die effektiven Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind. Daher: Ein spezielles Phänomen braucht spezielle Maßnahmen. Das erfolgte auch im­mer im Einvernehmen mit dem Innenministerium.

Ich möchte der Frau Abgeordneten Fekter durchaus recht geben, wenn sie sagt: Na ja, die meisten Abgeordneten haben eigentlich keine klaren Lösungen für dieses Problem. Diese wird es wohl auch nicht so leicht geben. Aber einen muss ich von dieser Kritik schon ausnehmen, das ist der Justizsprecher der FPÖ, Abgeordneter Stefan. Er hat ei­ne klare Lösung vorgeschlagen, eine ganz klare – aber sie ist falsch.

Ich sage Ihnen auch, warum sie falsch ist: Die Rückkehr zur früheren Regelung würde dazu führen, dass wir genau die Fälle wieder hätten, für die wir früher zu Recht kritisiert wurden, auch hier im Haus kritisiert wurden. Dann haben wir wieder die Fälle, in denen etwa jemand wegen eines Ladendiebstahls, begangen an Zahnpasta oder Zahnbürs­ten, einige Wochen in Untersuchungshaft marschiert, weil man davon ausgeht: Na ja, das war sicher gewerbsmäßig, der wollte sich da ein Warenlager anlegen und diese Dinge eben verkaufen.

Im gravierendsten Fall, der mir noch in Erinnerung ist – und darüber wurde sicher auch hier im Haus debattiert, das war erst im Vorjahr –, ging es um jemanden, der einen Ladendiebstahl an einer Flasche Whiskey begangen hat. Er war unbescholten. Nach vier Wochen Untersuchungshaft hat sich herausgestellt: Es war ein rumänischer Wan­derarbeiter, der sich mit dem Verkauf dieser Flasche Whiskey die Busfahrkarte in die Heimat finanzieren wollte. Das war die Realität, und für diese Fälle wurden wir damals kritisiert – meiner Meinung nach durchaus auch zu Recht.

Das war der Grund, weshalb man sagen musste: Wenn solche Fälle möglich sind, dass wegen solcher Delikte tatsächlich eine mehrwöchige Untersuchungshaft rechtlich möglich ist und die Konsequenz sein kann, dann wollen wir eine entsprechende Ein­schränkung haben. Daher haben wir die Gewerbsmäßigkeit im alten Strafrecht geän­dert.

Das ist ein Punkt, der auch für die Schülerinnen und Schüler aus den Bundesländern eine interessante Frage ist. Soll jemand wegen des Ladendiebstahls an einer Zahn­pasta, einer Zahnbürste oder allenfalls auch einer Flasche Whiskey mehrere Wochen in Untersuchungshaft verbringen, wenn sich nachher herausstellt, er war völlig unbe­scholten? Soll das wirklich der Fall sein? Soll das möglich sein? Ist das etwas, was unsere Rechtsordnung wirklich tragen soll? – Nein, sage ich. Daher wollen wir nicht zu der alten Regelung zurück. Sie war in diesem Punkt problematisch, und deshalb haben wir sie geändert.

Was wir jetzt machen, ist auch nur möglich – und das möchte ich noch einmal beto­nen –, weil wir ein so konstruktives Klima im Justizausschuss haben und die Koopera­tion mit den Justizsprechern der beiden Regierungsparteien so gut funktioniert. Sonst könnten wir gar nicht so schnell auf dieses Phänomen reagieren, sonst wäre es gar nicht möglich, so rasch eine mit dem Innenressort abgesprochene Regelung vorzuschla­gen, die im Prinzip genau das leisten müsste, was sie leisten muss, nämlich dieses Phänomen des Drogenhandels im öffentlichen Raum so zu regeln, dass die Polizei die Handhabe bekommt, die sie braucht, um diese Dinge im Interesse der Bürger entspre­chend abzustellen. Daher gibt es eine rasche Lösung und auch den Verzicht auf eine Begutachtung. Aber die Diskussion im Justizausschuss war sehr ausführlich, sehr kons­truktiv. Ich bedanke mich an dieser Stelle dafür.

Aber eines möchte ich hier schon auch ausdrücklich deponieren: Wenn wir in diesen Fällen des Drogenhandels im öffentlichen Raum verstärkt wieder die Untersuchungs­haft für einige Wochen verhängen können, darf man nicht glauben, dass das Problem damit gelöst ist. Das ist es nicht. Das Problem ist letztlich natürlich auch – und da bin


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