Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 59

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Wer sind denn diese Drogendealer? – In der Uni vor zehn Jahren hat man uns schon Fallbeispiele aus dem Votivpark gebracht. Da hat es geheißen: der Schwarzafrikaner. Und wenn Sie jetzt genau schauen und mit den Polizisten reden, dann hören Sie auch, dass der Großteil Schwarzafrikaner sind, meistens welche, die den Asylbescheid nega­tiv ausgestellt bekommen haben oder noch darauf warten – sie werden ihn aber hof­fentlich auch negativ ausgestellt bekommen. (Zwischenruf der Abg. Yilmaz.) Das Pro­blem ist nur: Das sind genau die Fälle, die wir nicht loswerden, und darüber haben wir gestern schon lange diskutiert.

Meine Damen und Herren, ich denke, da besteht Handlungsbedarf. Dieses Gesetz stellt nicht sicher, dass dieses Problem behoben wird. Ich gebe ganz klar zu: Den Drogen­handel werden Sie damit nicht zu 100 Prozent unterbinden, aber er wird erschwert, und er wird nicht so durchgeführt, dass unbeteiligte Personen auf den Straßen dadurch be­lästigt werden. Wir kennen alle diese Beispiele und diese Schlagzeilen, die es vor Kur­zem gegeben hat.

Ich bin am Montag und am Dienstag auch mit der U6 unterwegs gewesen, habe das dort gesehen, diese offenen Drogenbandenkriege, Schlägereien an den Stationen mit diesen Menschen. Die Polizei war Gott sei Dank vor Ort, ist eingeschritten – verdeckte Ermittler, aber immerhin: Es passiert etwas. Ich sage ein großes Lob der Polizei, sonst würde es noch viel schlimmer zugehen. Aber sie hat die besten Bedingungen verdient und nicht die schlechtesten.

Deswegen kann ich zum FPÖ-Antrag – zurück an den Start, zu den alten gesetzlichen Gegebenheiten – sagen: Das ist in diesem Fall der richtige Schritt, und nur diesem wer­den wir zustimmen. Diesem Gesetz in der Form, wie Sie es jetzt ändern werden, das zahnlos sein und wahrscheinlich sogar noch mehr Probleme bringen wird, können wir leider nicht zustimmen. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.49


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Dr. Brandstetter hat sich zu Wort ge­meldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


12.49.27

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Ich wollte die Gelegenheit schon wahrnehmen, ganz kurz auf einiges einzugehen, was hier an Äuße­rungen gefallen ist.

Zuallererst möchte ich nur klarstellen: Sowohl die Änderungen im Strafgesetzbuch mit der Einschränkung der Gewerbsmäßigkeit als auch die jetzt vorgeschlagene Neurege­lung im Suchtmittelgesetz erfolgten selbstverständlich im Einvernehmen mit dem In­nenministerium, und ich kann Ihnen auch versichern: Ich bin natürlich ständig auch mit Polizeibeamten in Kontakt, und das erste Gespräch über die Notwendigkeit, diesbe­züglich etwas Spezielles zu tun, das hatte ich, wenn ich mich richtig erinnere, am 3. oder 4. Jänner mit dem Wiener Polizeipräsidenten, der mir da eben auch einiges an In­formationen geliefert hat.

Ich bin aber auch dem Kollegen Steinhauser dafür dankbar, dass er klargemacht hat, dass sozusagen die Reduzierung der Gewerbsmäßigkeit im alten Strafrecht keine Kau­salität für dieses sich speziell in Wien ausbreitende Phänomen des Drogenhandels im öffentlichen Raum hatte.

Dazu muss man schon sagen: Das ist etwas Spezifisches, das ist etwas Besonderes, das braucht auch eine spezielle Reaktion. Das ist eben nicht nur der Drogenhandel – schlimm genug –, sondern so, wie das überhandgenommen hat, hatten – und das ist ja angeklungen – die Leute den Eindruck: Die Polizei wird dem nicht mehr Herr, sie kann nichts mehr dagegen tun. Da ist in Wirklichkeit ein weiteres Rechtsgut betroffen, näm-


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