Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 89

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Schritt gemacht, diese wieder zu reduzieren. Das ist etwas, von dem wir denken, dass es Sinn macht.

Was bei diesem Gesetz durchaus auch Sinn macht, ist, dass man das auf die soge­nannten fünffach großen Gesellschaften erweitert, also auf Gesellschaften, die mindes­tens 1 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise einen Umsatz von mehr als 200 Millionen € beziehungsweise eine Bilanzsumme von mehr als 100 Millionen € haben.

Das hätte unserer Meinung nach in dieser Form Sinn gemacht. Vor allem aber glauben wir auch, dass es insbesondere für die kleinen und mittelständischen Wirtschaftsprüfer Sinn gemacht hätte, auf das Bescheinigungssystem umzusteigen. Das ist eine Forde­rung, die wir gestellt haben und die vor 40 Minuten via Abänderungsantrag reingeflat­tert ist. (Die Rednerin hält ein Schriftstück in die Höhe.)

Ich betone, dass vor 40 Minuten sowohl ein umfassender Abänderungsantrag von neun Seiten als auch ein Entschließungsantrag gekommen sind. (Die Rednerin hält ein wei­teres Schriftstück in die Höhe und blättert darin.) Es ist, sehr geehrte Damen und Her­ren von ÖVP und SPÖ, schon eine etwas seltsame Vorgangsweise, eine Materie so kurz­fristig noch einmal umzugestalten, wo wir doch seit langer Zeit wissen, dass das am Ta­pet ist und in dieser Form verbessert werden muss. Aber: Es hat sich ja bewegt, und wir halten es für gescheit, die Prüfung der Prüfer in dieser Form zu stärken.

Das ist die eine Materie, und zwar jene, die heute mit Zweidrittelmehrheit abgestimmt werden wird oder soll. Die andere ist das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz, das man nicht unabhängig davon sehen kann. Im Gegenteil, ich habe bereits gesagt, dass es die andere Seite der Medaille ist.

Worum geht es da? – Es geht nämlich um die Laufzeit des Prüfungsmandats, also wie lange Wirtschaftsprüfer tätig sein können. Wir glauben, dass es längst an der Zeit ist – ich schaue Kollegin Tamandl an, ich schaue Kollegen Angerer an, der auch im Hypo-Untersuchungsausschuss arbeitet –, das massiv zu reduzieren, aber nicht, wie Sie das vorsehen, auf zehn Jahre beziehungsweise gegebenenfalls auch auf 24 Jahre, sondern wir wollen fünf Jahre. Das halten wir für einen notwendigen und richtigen Schritt.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum das in dieser Form nicht gemeinsam verhandelt und bestimmt wird, aber, wie wir dem „Standard“ vom 25. April entnehmen – ich zitiere –:

„Doch die FPÖ, die traditionell den Wirtschaftsprüfern nahesteht, lehnt diese kürzeren Fris­ten als zu umständlich ab, wie der Abgeordnete Hubert Fuchs sagt. Einer der Grün­de, weshalb man mit der Regierung stimme, sei gewesen, eine häufigere Rotation zu ver­hindern.“

Da stellt sich natürlich die Frage: Wessen Anwalt sind Sie, Herr Dr. Fuchs? Sind Sie der Anwalt der Großbanken und Konzerne? Wir jedenfalls sind der Anwalt der Steuerzahlerin­nen und Steuerzahler! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Das Argument der höheren Kosten durch den Wechsel der Wirtschaftsprüfer hat mei­ner Meinung nach keine Berechtigung, denn wenn man lange prüft, kann es passieren, dass man blind und taub wird und das eine oder andere nicht so sieht. Dann haben oft wieder die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Kosten zu tragen. Insofern glauben wir, dass eine massive Verkürzung der Prüfungszeitlänge für die Wirtschaftsprüfer drin­gend notwendig ist.

Ich beziehe mich auf den Hypo- und BAWAG-Gutachter Fritz Kleiner, seines Zeichens ein Wirtschaftstreuhänder, der auch in Sachen Hypo die Staatsanwaltschaft beraten hat. Kleiner bezeichnet die Reform für die Wirtschaftsprüfer, die jetzt so vorliegt, als „absur­de Alibiaktion“. Weiter heißt es: „Eine Rotationspflicht für Wirtschaftsprüfer kann dabei


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