Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 88

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Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Justiz­ausschusses, seinen Bericht 1080 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

14.24.1611. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorla­ge (1012 d.B.): Bundesgesetz über die Aufsicht über Abschlussprüfer und Prü­fungsgesellschaften (Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG) (1018 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker zu Wort. – Bitte.

 


14.24.56

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Gesetzesmaterie, das sogenannte APAG – das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz –, ist eine Seite der Medail­le. Die andere Seite ist das sogenannte Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz, das am 11. Mai im Justizausschuss behandelt werden wird und dann erst im Mai im Plenum zur Debatte steht.

Die Materien sind letztendlich die Umsetzung einer EU-Verordnung. Diese EU-Verord­nung betrifft die „spezifische(n) Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unterneh­men von öffentlichem Interesse“. Das sind Banken, Versicherungen und börsennotierte Unternehmen.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum man diese beiden Gesetzesmaterien nicht in ei­nem verhandelt, weil es letztendlich die Materie betrifft, dass man die Qualität der Wirt­schaftsprüfung verbessert und vor allem absichert. In dieser Form geht es auch direkt um eine bessere Regulierung des Banken- und Finanzsektors.

Kommen wir zunächst zum APAG: Das APAG versucht, die Qualität von Abschlussprü­fungen zu gewährleisten und die Qualität der Wirtschaftsprüfer in dieser Form auch si­cherzustellen. Dazu wird eine eigene Behörde, die sogenannte APAB, eingerichtet und gleichzeitig ein Aufsichtsrat sowie ein Beirat installiert. Dieser Beirat ist eine Qualitäts­prüfungskommission, die das auch in dieser Form sicherstellen soll.

Warum ist das so wichtig? – Qualitätsvolle und transparente Wirtschaftsprüfungen sind im Interesse des Unternehmens, der Eigentümer, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Lieferanten und der Gläubiger. Sie sind natürlich auch von öffentlichem Interesse. Daher ist das tatsächlich – so trocken die Materie auch ist – ein wirklich wichtiger Be­reich.

Dass diese Wirtschaftsprüfung ein so wichtiger Bereich ist, haben wir vor allem in die­ser ganzen Periode des Hypo-Untersuchungsausschusses gesehen. Da schaue ich Kol­legin Tamandl an, die immer in vorderster Reihe war, dieses Thema zur Sprache zu brin­gen – auch die Dauer, das heißt, wie lange Wirtschaftsprüfer mit den Prüfungen betraut sind.

Kommen wir nun zu den Inhalten des APAG: Wir haben es im Wirtschaftsausschuss verhandelt, und da sind verschiedene Kritikpunkte gekommen, die in der Folge durch­aus ihre Umsetzung gefunden haben. Einerseits ging es darum, wie die Kommission besetzt ist, wer da von den Sozialpartnern und so weiter drinnen ist. Man hat den


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