Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 87

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dass Kollege Vetter das überzeugend begründet hat. Ich kann mich dem eigentlich nur anschließen und möchte auf einige Argumente eingehen, die dagegen vorgebracht wor­den sind.

Kollege Stefan von der FPÖ sagt, das sei ein Geschenk an die Versicherungswirt­schaft. Meiner Ansicht nach ist das Gegenteil der Fall, weil für den schwächeren Teil – für den Versicherungsagenten mit der 50-prozentigen Provision – eine Mindestprovi­sion eingezogen wird und nicht ausgeschlossen ist, dass darüber hinaus eine höhere Provision vereinbart worden wäre.

Ein Geschenk an die Versicherungsbranche ist es dann, wenn man nahe null gehen kann, wenn null sozusagen nicht möglich ist, weil es sittenwidrig ist. Aber er bekommt ja eine Mindestprovision nach unten abgesichert. Das heißt, das ist kein Geschenk, son­dern der Schwächere wird in Wirklichkeit geschützt, damit er eine Mindestprovision be­kommt – wenn er gut verhandelt, kann er auch eine höhere Provision als 50 Prozent be­kommen. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt – wir brauchen kein Gesetz, weil zwei Erwachsene sich da etwas aus­machen würden; auch das Argument der NEOS –: Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass man noch fünf, sechs Musterverfahren führen könnte und es dann irgendwann eine feinmaschige Judikatur vom Obersten Gerichtshof gibt, wo in et­wa der Prozentsatz bei Folgeprovisionen liegt, wo keine Sittenwidrigkeit mehr eintritt. Das halte ich allerdings für keine sehr rechtsfreundliche Herangehensweise.

Ich glaube, dass es den Betroffenen lieber ist, wenn es vom Gesetzgeber her einen Rahmen gibt, mit dem sie planen können, mit dem sie rechnen können und mit dem sie ihre Verträge gestalten können. Daher halte ich das doch für die bessere Vorgangswei­se als zu sagen: Judiziert das in den nächsten drei, vier Jahren aus, und irgendwann wird es eine Judikatur geben, wie die Prozentsätze zu gestalten sind.

Und überhaupt: Wenn zwei Berufsgruppen sagen, sie haben für sich eine Einigung ge­funden, dann ist das, glaube ich, auch ein Grund, das als Gesetzgeber ernst zu neh­men; auch das hat mit Mündigkeit zu tun. Offensichtlich hat sich die Branche auf etwas einigen können, und zwar auf diesen Mindestprovisionssatz von 50 Prozent.

Es ist daher auch gut und richtig, das nun gesetzlich abzusichern und damit Rechtssi­cherheit zu schaffen. Rechtssicherheit ist im Wirtschaftsleben ein wichtiges Gut, das wir herstellen. Daher ist es sinnvoll, und es macht keinen Sinn, durch Rechtsunsicher­heit zu sagen: Streitet euch das vor den Gerichten aus. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.23

14.23.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Handelsvertretergesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1079 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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