Abg. Lichtenecker: Das war ja positiv!) – Positiv, ja, positiv! Danke! Ich habe mir gedacht, das hindert mich vielleicht auf meinem weiteren Karriereweg, wenn ich von den Grünen gleich zweimal in einer Sitzung so gelobt werde. – Spaß beiseite! (Abg. Lichtenecker: Was ist denn die Karriere?)
Kollegin Lichtenecker, erstens wurde angesprochen, dass intensive Gespräche im Wirtschaftsausschuss geführt worden sind, bei denen ich leider nicht anwesend sein konnte, weil ich im Hypo-Untersuchungsausschuss war, aber ich habe gehört, dass dort auch schon von meinem Kollegen Groiß fast alle Punkte des Abänderungsantrages als Forderungen formuliert worden sind.
Das Zweite ist: Beim Entschließungsantrag, den der Kollege Fuchs eingebracht hat, geht es darum, dass eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder ein Wirtschaftsprüfer, der in das Qualitätsregister eingetragen ist, nur dann wieder gestrichen werden kann, wenn er die neuerliche Prüfung nicht besteht. Ich glaube, das ist auch im Sinne der Grünen gewesen. (Abg. Lichtenecker: Das habe ich mehrfach gefordert!) – Ja, dann darf man sich aber bitte nicht wundern, wenn man Verhandlungen bis zum Schluss führt, dass man diesen Punkt am Ende dann auch als Entschließungsantrag einbringt.
Ich glaube, dass hier heute sehr viel gesagt worden ist, aber leider Gottes nicht sehr viel aus der Praxis berichtet werden kann, wenn nur 500 Wirtschaftsprüfer von 2 500 in das Qualitätsregister eingetragen sind. Ich kann aus der Praxis berichten, wie schwierig es für kleinere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist, was es für ein Aufwand ist, damit man diese Qualitätskriterien erfüllt, laufend diese interne Nachschau macht und sich dann auch prüfen lässt. (Abg. Kogler: Das ist richtig, ja!) Das ist für kleine Unternehmen nicht so einfach. Somit ist es auch gut, dass wir für Prüfungen von Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz, für Prüfungen von Vereinen aber natürlich auch von landesgesetzlichen Vereinen und Stiftungen eine Erleichterung vornehmen. (Abg. Lichtenecker: Das ist auch gescheit!)
Es wurde auch über die Hypo gesprochen. Ich finde selbstverständlich auch, dass die Wirtschaftsprüfer da eine seltsame Rolle eingenommen haben. Das eine Beispiel ist der Rückzug des Testats. Das andere Beispiel ist, dass Wirtschaftsprüfer, die vorher Partner oder Geschäftsführer einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft waren, die bereits seit mehr als zehn Jahren geprüft hat, dann von dieser Funktion direkt in den Aufsichtsrat – und gleich als Vorsitzende – eines Unternehmens gekommen sind. Das heißt, bei der Hypo ist, was die Wirtschaftsprüfung betrifft, sehr viel im Argen gelegen. Ich kann aber alle beruhigen, die meinen, dass das in diesem Zusammenhang steht. Das Qualitätsregister haben wir im Jahr 2005 gesetzlich geregelt. Das heißt, das Testat im Jahr 2004 und auch andere Vorkommnisse konnten mit diesem Qualitätsregister überhaupt noch gar nicht geregelt werden.
Das heißt, die scharfe Überprüfung, die es jetzt gibt, ob jemand überhaupt der Qualität und dem Qualitätsregister und den Anforderungen entspricht … (Abg. Lichtenecker: Es geht um die Rotation, Frau Kollegin!) – Heute geht es nicht um die Rotation, Frau Kollegin! (Abg. Lichtenecker: Heute nicht, aber das nächste Mal!) Heute geht es um das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz. (Abg. Kogler: Das hängt ja alles zusammen!) Und heute geht es darum, dass wir ganz einfach die Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Qualitätssicherung erst mit einem Gesetz im Jahr 2005 beschlossen haben. Und was den Rückzug des Testats und die Vorkommnisse mit den Wirtschaftsprüfer im Zusammenhang mit der Hypo betrifft: Die waren damals noch nicht einmal in das Qualitätsregister eingetragen.
Im Großen und Ganzen kann man nur allen gratulieren, die bis zum Schluss am Verhandlungstisch gesessen sind, denn man kann natürlich im Nachhinein leicht kritisieren, wenn man sich vom Verhandlungstisch entfernt hat oder sagt, man sei nicht zuständig, so wie Kollege Schellhorn oder Kollege Steinbichler. Bei aller Freundschaft, Leo
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