Steinbichler, aber ich rede hier am Rednerpult auch nicht von Palmöl. Du solltest also vielleicht nicht über das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz reden, wenn du davon leider Gottes keine Ahnung hast. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)
15.06
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.
15.06
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz ist vielleicht ein Gesetz, das wenige Österreicher wirklich brennend interessiert. Die Ergebnisse des Funktionierens dieses Gesetzes interessiert aber alle sehr, sehr intensiv. Hätten wir dieses Gesetz vielleicht schon vor 20 Jahren gehabt, und hätte es damals schon so funktionieren können, wie es funktionieren wird, dann hätten wir uns wahrscheinlich den BAWAG-Ausschuss erspart, denn es war damals genau das Problem, dass leider, leider manche Zahlen sehr kreativ gestaltet wurden. Das ist der wirkliche Hintergrund.
Abschlussprüfung heißt nichts anderes, als dass das Geschäftsergebnis eines Unternehmens dargestellt werden muss. Es muss die Ertragskraft des Unternehmens dargestellt werden, und es muss der Wert des Unternehmens dargestellt werden. Diese Darstellung ist für den normalen Bürger irgendwie ohnehin klar: Wenn es etwas wert ist, ist es etwas wert, wenn es nichts wert ist, steht nichts dort. Leider ist es aber so, dass eben Bewertungsfragen eine eigene Wissenschaft sind, in der sich sehr viele sehr ausleben können. Da diese Kreativität der Abschlussgestaltung dann sehr oft dazu verführt, Werte darzustellen, die es gar nicht gibt, sind Bilanzen oft nicht sehr aussagekräftig – das Wort „oft“ will ich jetzt wieder streichen –, waren früher manches Mal nicht sehr aussagekräftig.
Das ist das wirklich Wichtige der Entwicklung in der letzten Zeit. Wir haben gelernt, dass Darstellungen eines wirtschaftlichen Ergebnisses sehr genau und haltbar sein müssen – und das in allen Bereichen, egal, ob das eine Versicherung, eine Bank, eine Sparkasse oder eine Genossenschaft ist. Unternehmen von öffentlichem Interesse, von einer wirklichen Bedeutung sind für uns alle wichtig. Daher ist es wichtig, dass die Prüfungen dieser Unternehmen so funktionieren, dass die Ergebnisse hundertprozentig halten. Wir wissen, überall dort, wo Menschen tätig sind, gibt es Versuchungen, gibt es Fehler, gibt es Gewohnheiten, schleicht sich vielleicht die eine oder andere Praxis ein, die zu unerwünschten Ergebnissen führt.
Damit das nicht der Fall ist, muss der, der prüft, geprüft werden. Diese Qualitätssicherung gab es seit 2005 in einer Form, die nicht so schlecht war, aber auch nicht so gut, wie sie sein sollte. Deshalb haben wir jetzt mit diesem Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz genau geregelt, wie die Qualitätssicherung der Prüfer zu erfolgen hat, wie die Fachleute das auch zu bewerten haben, wie die entsprechenden Prüfungen darzustellen sind, damit wirklich am letzten Stand gearbeitet wird, und wie dann in aller Form die Ergebnisse auch wirklich öffentlich bewertet werden.
Wenn dann ein Prüfer schlampig wird, schludert oder vielleicht nicht die Ergebnisse bringt, die seiner Berufsehre und dem Wissen entsprechen sollten, dann wird er sanktioniert. Das ist die Aufgabe dieser Behörde. Wenn diese Behörde gut arbeitet, wenn die Qualitätssicherung gut funktioniert, dann wird nie einer sanktioniert werden, weil nie einer einen Fehler macht – und das ist eigentlich das Ziel, die Qualitätssicherung der Bilanzen. Jeder soll sich darauf verlassen können, dass das, was dort steht, wahr ist, und dass der, der in so einem Betrieb arbeitet, dann sicher sein kann, dass sein Arbeitsplatz deshalb gut ist, weil die, die das Management führen, auf guten Zahlen aufbauen können und wissen, wie sie ihre Entscheidungen treffen.
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