Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 116

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Wir haben ja jetzt auch schon das Wirtschaftsprüfer-Qualitätsregister und die Überprü­fung. Das war ja schon vorher da. Das ist nichts, das wir jetzt erst machen. Das ist ja nichts, das wir aufgrund irgendwelcher Vorkommnisse gemacht haben, sondern auch das war eine Umsetzung einer EU-Richtlinie. Jetzt machen wir wieder eine Umsetzung einer EU-Richtlinie.

Aber zu den Dingen, die du gesagt hast: Es ist richtig, dass die Wirtschaftsprüfer teil­weise wahrscheinlich Bilanzen testiert haben, in denen die Zahlen nicht gestimmt ha­ben. Wir haben im Nachhinein gesehen, dass immer wieder Wertberichtigungen not­wendig waren, weil die Zahlen in den Bilanzen ganz einfach nicht gestimmt haben.

Du hast das Kleiner-Gutachten angesprochen, das ja dann dazu geführt hat – und da möchte ich heute noch der ehemaligen Finanzministerin Dr. Maria Fekter danken –, dass wir den Bayern ihre Darlehen nicht zurückbezahlt haben. Wir haben sie auf Eigenka­pitalersatz geklagt (Zwischenruf des Abg. Kogler) und haben den Bayern diesen Be­trag, der damals noch mit zirka 2,7 Milliarden € aushaftend war, nicht zurückbezahlt.

Wir haben Frau Dr. Fekter auch zu verdanken – eben auch aufgrund der Expertise des Herrn Dr. Kleiner –, dass für die Irreführung, für die Anfechtung der Irreführung bei der Verstaatlichung, eine Verlängerung der Verjährungsfrist erwirkt worden ist. (Abg. Lich­tenecker: Kollegin Tamandl macht eine Märchenstunde!) Das hat letztendlich dazu ge­führt, dass der Herr Finanzminister jetzt einen Generalvergleich mit der Bayerischen Lan­desbank machen konnte.

Das heißt: Du sagst, dass die Republik oder die Eigentümer mit den Wirtschaftsprüfern irgendwelche Gespräche geführt hätten oder dass die Wirtschaftsprüfer gesagt hätten, die Zahlen seien nicht richtig. – Das geht aktienrechtlich gar nicht! (Abg. Kogler: Akten lesen!)

Der Wirtschaftsprüfer wird vom Aufsichtsrat bestellt, und es gibt einen Prüfungsaus­schuss in einer Bank; den hat es auch in der Hypo gegeben. Der Wirtschaftsprüfer steht auch dem Aufsichtsrat Rede und Antwort. Das heißt: Der Eigentümer hat in einer Ak­tiengesellschaft genau dann etwas zu sagen, wenn es in der Hauptversammlung etwas zu beschließen gibt – und wenn wir uns noch hundertmal etwas anderes wünschen. Der Eigentümer – weder die Republik Österreich noch Maxi Maier – kann aber in eine Aktiengesellschaft nicht hineinregieren. Das muss man dir einmal ins Stammbuch schreiben. Das wird immer wieder betont. Das wird von den NEOS immer wieder be­tont, das wird von dir immer wieder betont, aber das geht ganz einfach nicht. Gott sei Dank hat auch für die Hypo Alpe-Adria das Aktiengesetz gegolten. (Abg. Kogler: Das hat man eh gesehen!)

Nicht nur die Wirtschaftsprüfer haben in diesen Angelegenheiten versagt. Die Aufsicht insgesamt hat versagt. Wir wissen auch – und ich hoffe, da gibst du mir auch recht, das haben wir in den letzten Sitzungen herauszuarbeiten versucht –, dass auch die Or­gane, die Vorstände versagt haben, die die ganze Zeit gesagt haben: Das Werkel sa­nieren wir schon! – Das hat in Wirklichkeit nie gestimmt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende hat dann den Hut draufgehaut, weil er seine Meinung nicht durchgesetzt hat. Er hat aber in Wirklichkeit nichts dazu beigetragen, dass sich die Ver­hältnisse und das Risikomanagement in der Hypo damals verbessert hätten, sondern sie ist so weitergeführt worden wie vor der Verstaatlichung. Das ist zu kritisieren. Wir wer­den hier im Hohen Haus noch ausreichend Gelegenheit haben, das zu besprechen, wenn wir den Untersuchungsausschuss beendet haben.

Bleiben wir aber bei der Wahrheit! Heute beschließen wir das Abschlussprüfer-Auf­sichtsgesetz, bei dem es darum geht, dass die Qualität der Prüfungen gewährleistet und gesichert ist.

 


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