Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 117

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Am 11. Mai werden wir uns im Justizausschuss und danach im Plenum mit dem Ro­tationsprinzip, nämlich mit dem Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz befassen. Ich denke, das ist der richtige Weg, und dafür stehen wir auch. (Beifall bei der ÖVP.)

15.32

15.32.53

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1012 der Beila­gen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Groiß, Dr. Matznetter, Dr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. Dieser wur­de mittlerweile auch zur Verteilung gebracht.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag der Abgeordneten Mag. Groiß, Dr. Matznetter, Dr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte all jene Abgeordneten, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Fuchs, Mag. Groiß, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluie­rung der Finanzierung der Abschlussprüferaufsicht sowie der Qualitätssicherungsprü­fungen.

Wer hiefür seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen. (E 142.)

15.35.3212. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1054 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (32. KFG-Novelle) (1062 d.B.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite