13. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1424/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Sicherheit bei Mopeds durch größere Rückstrahler sowie durch das verpflichtende Tragen von Signalwesten mit Reflektoren“ (1063 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 159/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sitzerhöhungen für Kinder bei Taxifahrten (1064 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1291/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verpflichtendes Mindestgeräusch für Kraftfahrzeuge“ (1065 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 12 bis 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Danke, Herr Staatssekretär; ich begrüße nun Herrn Bundesminister Klug!
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.
15.36
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister, herzlich willkommen! Meine Damen und Herren! Nach den Milliarden, die versenkt wurden, backen wir jetzt kleinere Brötchen. Es geht um Verkehrsfragen, um vier Punkte zum Thema Verkehr, Verkehrssicherheit, KonsumentInnenschutz. Ich möchte zu drei von diesen vier Punkten sprechen.
Das Erste ist das Kraftfahrgesetz. Uns liegt eine Novelle zu diesem Gesetz vor. Das ist so eine Novelle, bei der man sich als Oppositionspolitiker fragt: Ja, ganz nett, ein paar Punkte sind dabei, denen kann man zustimmen, aber ist das Glas jetzt halb voll oder ist es halb leer? – In diesem Fall sagen wir Grüne: Es ist zu wenig, die Suppe ist zu dünn. (Abg. Rädler: War zu erwarten!) – Na ja, es gibt auch andere Fälle, Herr Kollege Rädler, aber dazu dann später.
Auf einen Punkt in der Kraftfahrgesetz-Novelle möchte ich vertiefend eingehen: Handy am Steuer. Das betrifft uns alle, das wird heiß diskutiert. Ich kann Ihnen vorweg eines sagen: Es gibt jetzt eine klare Definition, was erlaubt ist. Erlaubt ist, dass Sie, wenn Sie Auto fahren, mit dem Handy, und zwar mittels Freisprechanlage, telefonieren. Sie dürfen das Handy auch, wenn Sie eine entsprechende Vorrichtung haben, als Navigationsgerät benützen. – Alles andere ist verboten.
Für alle, die meinen, dass das jetzt schwierig ist – man kann nicht mehr SMS schreiben oder was weiß ich was –, eine „gute“ Nachricht – unter Anführungszeichen –: Sie können nur bestraft werden, wenn Sie angehalten werden.
Alle, die sich mit Verkehrssicherheit auskennen, wissen, dass eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle Unachtsamkeit, Unaufmerksamkeit am Steuer ist. Diese Unaufmerksamkeit resultiert primär aus der Benützung des Handys. Wenn jene, die sagen, dass wir etwas für die Verkehrssicherheit tun müssen, es ernst meinten, dann müss-
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