Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 125

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rung, und das ist gut so, denn: Die Manipulation des Kilometerstands ist nicht nur eine Schädigung – ich sage einmal ganz allgemein – von sozial Schwächeren, denn sie sind es, die üblicherweise gebrauchte Autos kaufen, sondern ganz einfach auch ein Delikt an der Sicherheit. Es ist ein Sicherheitsdelikt. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Doppler.)

Der zweite Punkt, den ich noch vorab ansprechen möchte, ist die Ermöglichung von Tag­fahrlicht für Einspurige. Auch da gilt wieder: Sehen und gesehen werden ist ein Punkt der Sicherheit.

Kommen wir aber zum durchaus emotionalsten und wichtigsten Punkt, dem im allge­meinen Sprachgebrauch so genannten Handyverbot, auf das ich ein wenig näher ein­gehen möchte. Es betrifft nicht das Handyverbot als solches, sondern das Verbot von beispielsweise Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Es betrifft aber im Umkehrschluss das bisher erlaubte Benützen des Smartphones als Navigationsgerät.

Warum das Ganze? – Allein schon die Zahl 32 zeigt: Das KFG muss regelmäßig an den Ist-Zustand angepasst werden, und wir konnten in den letzten Jahren trotz des Ver­botes eigentlich immer mehr Leute mit dem Mobiltelefon am Ohr sehen – ungeniert, auch beim Vorbeifahren an Exekutivkräften. Da muss der Gesetzgeber irgendwann einmal die Handbremse anziehen. Das ist ganz klar. Es ist schon davon gesprochen worden, wie viele Meter man dabei im Blindflug hinter sich bringt. Das ist absolut nicht möglich, dass man so mit dem Auto fährt.

Uns war in diesem Zusammenhang noch wichtig, dass gewisse Punkte genauer geklärt und präzisiert werden, beispielsweise die Texteingaben. Ganz egal, ob SMS, WhatsApp, Facebook, Twitter oder was es da sonst noch an Applikationen gibt: Text ist das Aller­unmöglichste, was es auf Gottes Erdboden gibt. Daher bin ich sehr froh, dass ein kla­res Einschreiten vorgesehen ist.

Auf der anderen Seite haben wir auch überlegt: Wie ist denn das beispielsweise mit iPads oder mit Musik? Und da – das muss ich sagen – bin ich sehr froh, dass uns Herr Bundesminister Klug die Chance und die Möglichkeit gegeben hat, diese Fragen im Nachgang mit Beamten im Ministerium zu präzisieren und zu klären.

Mir ist schon bewusst, dass man ein ausverhandeltes Gesetz nicht verändern kann. Wir erhielten trotzdem die Möglichkeit, zu präzisieren und genau festzusetzen, wie das wirk­lich ist. Das muss ich Ihnen, Herr Bundesminister, anrechnen. Es ist auch, glaube ich, wichtig für die Autofahrer und auch für die Fußgänger und alle Beteiligten im Straßen­verkehr.

Über das iPad braucht man überhaupt nicht zu diskutieren – mit dem wird nicht telefo­niert, auch wenn man es vielleicht könnte. Größere Geräte? – Man hält sich schließlich auch nicht irgendeinen Gettoblaster ans Ohr, auch mit dem Laptop oder sonst irgend­etwas wird man nicht telefonieren: Das ist verboten, ganz klar!

Bei der Musik schaut es wieder anders aus. Ich kann beispielsweise das Gerät irgend­wo in der Mittelablage liegen haben und Musik spielen lassen. Ich kann mir, wenn es möglich ist, über das Auto sogar die Musik aussuchen – da wird dann aber, bitte, kein Mensch irgendetwas sagen, da wird keiner etwas dagegen machen. – Und das ist ge­nau der Punkt, an dem wir gesagt haben: Das muss man auch entsprechend richtig re­geln.

Kollege Willi hat es angesprochen: Sicht- und Anhaltedelikt.

Was ist denn beim Sichtdelikt? – Wenn er einen Hörer am Ohr hat, ist alles klar. Der Exekutivbeamte muss jemanden Zweiten dabei haben, der den Autofahrer abstoppt. Beim Anhaltedelikt, wenn irgendetwas in der Mittelablage liegt und irgendwer an einem Knopf dreht, wird das ein Exekutivorgan nie ahnden können. Uns war es auch wichtig, für die Exekutivorgane eine ordentliche und eindeutige Situation zu schaffen.

 


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