Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 126

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Umgekehrt: Wie viele Autos werden es sein, die per Bluetooth, per Anschluss oder sonst irgendwie eine solche Situation ermöglichen? – Das sind die letzten Generationen der Pkws. Fahrzeuge, die mehr als vier, fünf Jahre alt sind, haben diese Einrichtung noch nicht. Das heißt: Sollte sich dort einmal in vier, fünf, sechs Jahren ein Bereich auftun, in dem man von Unsicherheit sprechen muss, wird das sicher entsprechend nachgezo­gen werden.

Warum aber bin ich – und ist unsere Fraktion – streng dagegen, ein Vormerkdelikt da­raus zu machen? – Als das Vormerkdelikt eingeführt wurde, und daran waren wir fe­derführend beteiligt, hat man gesagt: Bei Verhaltensweisen, die sehr, sehr gefährlich sind und unmittelbar direkt die größten Möglichkeiten und Chancen haben, tödliche Un­fälle zu produzieren – dort wollen wir das Vormerkdelikt.

Wenn ich das bei einem Delikt, das in seiner Wirkmöglichkeit wesentlich darunter liegt, auch mache, was tue ich denn dann? Mache ich dann ein Vor-Vormerkdelikt, ein schär­feres Vormerkdelikt? Gibt es Böse und ganz Böse und Du-du-Böse? Man muss mit den Dingen, Kollege Willi, die man dann wirklich als Vormerkdelikt definiert, sehr vorsichtig sein.

Wir haben gesagt: So wie die Novelle jetzt präzisiert und final ausgearbeitet wurde, wol­len wir sie mitbeschließen. So ist es für uns sinnvoll.

Ich kann von dieser Stelle nur an alle jungen und jugendlichen Zuhörer, die auch Auto fahren und möglicherweise das Handy beim Autofahren dabeihaben, appellieren: Liebe Jugendliche, nehmt das Telefon und schaltet es im Auto ab! Die Möglichkeit, dass euch die Rennleitung ein Ticket verpasst, ist wesentlich schneller gegeben, als ihr das Gerät abschalten könnt. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.10


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


16.10.40

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Mi­nister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verkehrssicherheit soll durch eine Novelle des Kraftfahrgesetzes erhöht werden, das Handyverbot am Steu­er wird verschärft. Damit will der Verkehrsminister einen Beitrag für mehr Verkehrssi­cherheit leisten. – Richtig, Herr Minister, leisten Sie einen Beitrag, da bin ich ganz bei Ih­nen!

Aber, Herr Minister, ich darf Sie auch ersuchen, dass Sie einmal nach Salzburg auf die sechsspurige Autobahn, die Stadtautobahn, schauen. Dort gibt es eine Geschwindig­keitsbegrenzung von 80 km/h. Ich glaube, es wäre dringend notwendig, diesbezüglich mit der Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler ein Gespräch zu führen, denn diese 80-km/h-Begrenzung ist ein Verkehrsproblem, eine Gefahrenquelle – das steht außer Frage. Man hat eine erhöhte Zahl an Verkehrsunfällen in der Statistik ausgewie­sen – Spurwechsel hin und her, die Lkws fahren gleich schnell. Ich glaube, das ist eine große Gefahrenquelle, die dringend entschärft gehört. (Ruf: Da kann der Minister nichts dafür!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Regeln, mit denen die Verwendung von Mobiltelefonen verschärft werden, sind vollkommen richtig. Eindeutig klargestellt wird, dass Handys nur mit Freisprechanlagen zum Telefonieren und für das Navigationssys­tem verwendet werden dürfen – das wurde vom Kollegen Deimek bereits angespro­chen.

Herr Minister, das ist ganz wichtig, notwendig und richtig. Was man alles miterlebt – mit dem Rad, mit Handy, mit Musik –, sehen wir. Meiner Meinung nach ist das Handy wäh-


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