Präsident Karlheinz Kopf: Nein, ich habe die Redezeit gestoppt.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (fortsetzend): Also wir diskutieren hier das Basiskonto, das jetzt in Österreich eingeführt werden soll, was ja grundsätzlich eine sehr gute Idee ist, weil es darum geht, dass auch Menschen, die sozial bedürftig sind und sich ein herkömmliches Konto nicht leisten können, die Möglichkeit haben sollen, ein entsprechendes Konto bei einer Bank zu eröffnen.
Jetzt gibt es einige Banken und Unternehmen, die das zum Glück schon in den letzten Jahren zur Verfügung gestellt haben, was man, glaube ich, sehr positiv hervorstreichen muss. Es war die Erste Bank, die mit der Zweiten Sparkasse schon die Möglichkeit geschaffen hat, dass auch sozial Bedürftige ein entsprechendes Konto bei ihnen eröffnen können.
Mir ist auch bewusst, dass wir hier grundsätzlich eine Richtlinie umsetzen, die von der europäischen Ebene kommt. Da wird der Kollege Wurm sich freuen, dass zum ersten Mal etwas aus Brüssel kommt, dem er heute auch zustimmen wird, wie ich gehört habe – es ist also offensichtlich nicht alles so schlecht, was in Brüssel passiert. Das ist also eine Richtlinie, die umzusetzen ist, aber da gibt es auch ein paar überschießende Dinge, und das ist der Grund, weshalb wir dem nicht zustimmen werden, auch wenn wir diese Grundsatzintention des Basiskontos für sehr sinnvoll erachten.
Jetzt ist der Kollege Rädler leider nicht im Raum (Abg. Lueger: Das ist auch besser so!) – schreiben Sie es ihm auf! –, denn der Kollege Rädler glaubt ja, dass es etwas Linkes ist, sich für Grundrechte und Datenschutz einzusetzen. In dem Zusammenhang wäre die Frage viel spannender, wieso die ehemalige Wirtschaftspartei ÖVP hier heute einem Gesetz zustimmen wird, das auch sehr überschießende, unnötige Regelungen in Bezug auf Unternehmen – in dem Fall Banken – enthält. Es wäre eigentlich interessant, wieso der Kollege Rädler dem hier heute zustimmen wird, denn er ist ja der Meinung, dass die NEOS offensichtlich links sind.
Es sind in dem Fall die NEOS, die sich aus genau diesen Gründen dieser Vorlage heute verschließen und ihr nicht zustimmen werden, weil es eben leider ein paar Punkte gibt, die – in dem Fall Banken – aus unserer Sicht unnötigerweise und über Gebühr beeinträchtigen, und ich will hier vier Punkte präsentieren, die so einfach nicht notwendig gewesen wären.
Die Richtlinie sieht ja vor, dass es für dieses Basiskonto ein entsprechend angemessenes Entgelt mit der Orientierung am Einkommensniveau in dem Land geben soll. Das ist sehr sinnvoll. Was hier im Gesetz aber gemacht wurde, ist, dass ein fixes Entgelt festgeschrieben wurde – einerseits 80 €, andererseits bei sozial extrem bedürftigen Menschen 40 €. Ich meine, dass man da den Spielraum ohne Weiteres hätte lassen können, weil es nicht notwendig ist, da ein fixes Entgelt festzuschreiben.
Die Umsetzung sieht auch keine Begrenzung für die Anzahl der Überweisungen, die bei diesem Basiskonto inkludiert sein sollen, vor. Auch diesbezüglich hätte die Richtlinie einen weiteren Spielraum möglich gemacht, indem sie gesagt hat, dass die Banken die Möglichkeit haben sollen, wenn es über eine Anzahl an Überweisungen hinausgeht, die das übliche Maß übertrifft, dass sie eben für diese Überweisungen, die das übliche Maß überschreiten, auch ein entsprechendes Entgelt verlangen können hätten – was ich für sehr sinnvoll halte. Ich meine, ein Basiskonto ist dafür da, dass ich das übliche Maß an Überweisungen und nicht auch alles darüber hinaus durchführen kann.
In diesem Zusammenhang müssen die Kreditinstitute mit dem Basiskonto auch alle möglichen Dienste von Kooperationspartnern zur Verfügung stellen, was aus meiner Sicht gleichfalls nicht Teil eines Basiskontos sein muss. Da gibt es so Dinge wie Überweisungen mit Western Union und so weiter. Ich glaube, das wäre nicht notwendig gewesen. Auch das ist überschießend und macht, wie ich meine, nicht sonderlich viel Sinn.
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