Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 162

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Präsident Karlheinz Kopf: Nein, ich habe die Redezeit gestoppt.

 


Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (fortsetzend): Also wir diskutieren hier das Basis­konto, das jetzt in Österreich eingeführt werden soll, was ja grundsätzlich eine sehr gu­te Idee ist, weil es darum geht, dass auch Menschen, die sozial bedürftig sind und sich ein herkömmliches Konto nicht leisten können, die Möglichkeit haben sollen, ein ent­sprechendes Konto bei einer Bank zu eröffnen.

Jetzt gibt es einige Banken und Unternehmen, die das zum Glück schon in den letzten Jahren zur Verfügung gestellt haben, was man, glaube ich, sehr positiv hervorstreichen muss. Es war die Erste Bank, die mit der Zweiten Sparkasse schon die Möglichkeit ge­schaffen hat, dass auch sozial Bedürftige ein entsprechendes Konto bei ihnen eröffnen können.

Mir ist auch bewusst, dass wir hier grundsätzlich eine Richtlinie umsetzen, die von der europäischen Ebene kommt. Da wird der Kollege Wurm sich freuen, dass zum ersten Mal etwas aus Brüssel kommt, dem er heute auch zustimmen wird, wie ich gehört ha­be – es ist also offensichtlich nicht alles so schlecht, was in Brüssel passiert. Das ist al­so eine Richtlinie, die umzusetzen ist, aber da gibt es auch ein paar überschießende Dinge, und das ist der Grund, weshalb wir dem nicht zustimmen werden, auch wenn wir diese Grundsatzintention des Basiskontos für sehr sinnvoll erachten.

Jetzt ist der Kollege Rädler leider nicht im Raum (Abg. Lueger: Das ist auch besser so!) – schreiben Sie es ihm auf! –, denn der Kollege Rädler glaubt ja, dass es etwas Linkes ist, sich für Grundrechte und Datenschutz einzusetzen. In dem Zusammenhang wäre die Frage viel spannender, wieso die ehemalige Wirtschaftspartei ÖVP hier heute einem Gesetz zustimmen wird, das auch sehr überschießende, unnötige Regelungen in Bezug auf Unternehmen – in dem Fall Banken – enthält. Es wäre eigentlich interes­sant, wieso der Kollege Rädler dem hier heute zustimmen wird, denn er ist ja der Mei­nung, dass die NEOS offensichtlich links sind.

Es sind in dem Fall die NEOS, die sich aus genau diesen Gründen dieser Vorlage heu­te verschließen und ihr nicht zustimmen werden, weil es eben leider ein paar Punkte gibt, die – in dem Fall Banken – aus unserer Sicht unnötigerweise und über Gebühr be­einträchtigen, und ich will hier vier Punkte präsentieren, die so einfach nicht notwendig gewesen wären.

Die Richtlinie sieht ja vor, dass es für dieses Basiskonto ein entsprechend angemes­senes Entgelt mit der Orientierung am Einkommensniveau in dem Land geben soll. Das ist sehr sinnvoll. Was hier im Gesetz aber gemacht wurde, ist, dass ein fixes Ent­gelt festgeschrieben wurde – einerseits 80 €, andererseits bei sozial extrem bedürfti­gen Menschen 40 €. Ich meine, dass man da den Spielraum ohne Weiteres hätte las­sen können, weil es nicht notwendig ist, da ein fixes Entgelt festzuschreiben.

Die Umsetzung sieht auch keine Begrenzung für die Anzahl der Überweisungen, die bei diesem Basiskonto inkludiert sein sollen, vor. Auch diesbezüglich hätte die Richt­linie einen weiteren Spielraum möglich gemacht, indem sie gesagt hat, dass die Ban­ken die Möglichkeit haben sollen, wenn es über eine Anzahl an Überweisungen hinaus­geht, die das übliche Maß übertrifft, dass sie eben für diese Überweisungen, die das üb­liche Maß überschreiten, auch ein entsprechendes Entgelt verlangen können hätten – was ich für sehr sinnvoll halte. Ich meine, ein Basiskonto ist dafür da, dass ich das üb­liche Maß an Überweisungen und nicht auch alles darüber hinaus durchführen kann.

In diesem Zusammenhang müssen die Kreditinstitute mit dem Basiskonto auch alle mög­lichen Dienste von Kooperationspartnern zur Verfügung stellen, was aus meiner Sicht gleichfalls nicht Teil eines Basiskontos sein muss. Da gibt es so Dinge wie Überwei­sungen mit Western Union und so weiter. Ich glaube, das wäre nicht notwendig gewe­sen. Auch das ist überschießend und macht, wie ich meine, nicht sonderlich viel Sinn.

 


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